Am 11.07.2023 wurde in der Grundschule Viktoria Püttlingen-Ritterstraße der Beschluss gefasst, einen Antrag auf Einrichtung einer Gebundenen Ganztagsschule zu stellen, mit dem ein wesentlicher Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des saarländischen Bildungswesens geleistet werden soll. Jedes Grundschulkind erhält ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Anspruch auf ganztägige Förderung. Der Anspruch wird stufenweise eingeführt, beginnend mit Klassenstufe 1.
Durch den Antrag der Grundschule Viktoria Püttlingen-Ritterstraße ergibt sich die Chance, das Modell der bereits bestehenden Freiwilligen Ganztagsschule um das Modell der Gebundenen Ganztagsschule zu erweitern und damit ein breiteres Angebotsspektrum in der Stadt Püttlingen abzudecken. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote ermöglichen mehr individuelle Förderung, mehr Chancengleichheit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Modell der Gebundenen Ganztagsschule sollen alle Schülerinnen und Schüler viermal die Woche von 8.00-16.00 Uhr und einmal die Woche bis 12.35 Uhr beschult werden. Des Weiteren sind außerunterrichtliche Angebote mit Lernzeiten, Freizeit und Mittagessen vorgesehen. Begleitet wird das Konzept von Lehrpersonal und pädagogischen Fachkräften, die ein multiprofessionelles Team bilden und sowohl im Unterricht als auch im Freizeitbereich mit entsprechenden Angeboten zusammenarbeiten.
Der Besuch einer Gebundenen Ganztagsschule ist kostenfrei, lediglich Beiträge zur Mittagsverpflegung und zur Anschlussbetreuung ab 16.00 Uhr können anfallen.
Aufgabe des Stadtrates ist es nun, alle erforderlichen Voraussetzungen abzuwägen. Dazu zählen beispielsweise Voraussetzungen in baulicher und finanzieller Hinsicht. Sind alle Vorarbeiten und Abwägungen abgeschlossen, kann der Stadtrat beschließen, die Einrichtung einer Gebundenen Ganztagsschule bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen, die letztlich über die Etablierung entscheidet.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung einstimmig beschlossen, bis zum 31.12.2023 den Antrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu stellen.
Das Ziel der Wärmeplanung ist, eine Grundlage für treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in der Kommune zu schaffen. Mithilfe des kommunalen Wärmeplans kann der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt werden.
Aufgrund des kommenden Wärmeplanungsgesetzes ist davon auszugehen, dass die kommunale Wärmeplanung zeitnah bundesweit verpflichtend wird. In Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Hessen ist die Wärmeplanung bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Die Erstellung von Wärmeplänen wird aktuell durch externe Dienstleister über die Kommunalrichtlinie gefördert. Für finanzschwache Kommunen, wie die Stadt Püttlingen, gilt bei Antragsstellung bis zum 31.12.2023 eine erhöhte Förderquote von 100%. Erfolgt die Antragsstellung nach dem 31.12.2023, beträgt die Förderquote nur noch 80% und das auch nur für den Zeitraum, in dem noch keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der derzeitige Gesetzentwurf sieht vor, dass die Wärmeplanung in Kommunen mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern bis Ende 2027 erfolgt. Sie muss nach dem 31.12.2028 zwingend abgeschlossen sein.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung einstimmig beschlossen, für das Haushaltsjahr 2023 Investitionszuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt (SPaktG) in Höhe von 297.060,00 € zu beantragen.
Der Saarlandpakt ist ein Programm zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen und wurde Ende 2019 vom Landtag beschlossen. Ziel des Programms sind sowohl eine Teilentschuldung als auch eine Stärkung der Investitionskraft der Kommunen, sodass die Handlungsfähigkeit der Kommunen gewährleistet werden kann.
Die Investitionszuweisung wird für die nachfolgend aufgeführten Investitionen verwendet:
In der nächsten Ausgabe stehen weitere Themen aus der Sitzung des Stadtrates vom 19.07.2023 für Sie zum Lesen bereit.