Bebauungsplan Gewerbegebiet „In der Breitwies / Sprenger Straße“
Vor dem Hintergrund, dass die Flächen im Gewerbegebiet SKF-Altwerk in Etzenhofen vergeben sind, liegen der Stadt Püttlingen keine öffentlichen Flächen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben mehr vor. Besonders im Handwerksbereich besteht ein Bedarf für Neuansiedlungen, Betriebsveränderungen und Auslagerungen.
Am 29.08.2018 hat der Werksausschuss beschlossen, die planungsrechtlichen Grundlagen zur Erschließung des Gewerbegebietes „In der Breitwies / Sprenger Straße“ zu schaffen. Das Ing.-Büro Agsta Umwelt, Völklingen, wurde mit der Erstellung des erforderlichen Bebauungsplanes beauftragt.
Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um eine Satzung, die vom Stadtrat beschlossen werden muss. Vor Beschluss der Satzung hat der Stadtrat nach Baugesetzbuch die öffentlichen und privaten Anregungen und Stellungnahmen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind. Das bedeutet, er entscheidet, ob sich daraus begründete Änderungen oder Ergänzungen der Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergeben oder diese nicht erforderlich sind.
In seiner Sitzung am 19.07.2023 hat der Stadtrat beschlossen, die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen und die Abwägungsergebnisse in die Planung zu übernehmen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen in der frühzeitigen Beteiligung mussten mehrere zeitaufwändige Gutachten erarbeitet werden (Lärm, Verkehr, Fauna, ökologischer Ausgleich), deren Ergebnisse in die künftige Planung eingeflossen sind. Auch wurde der Bebauungsplan insbesondere um ökologische Festsetzungen ergänzt, die eine größtmögliche umwelt- und klimarelevante Einbindung des Gewerbegebietes in die Landschaft gewährleisten. Der Stadtrat hat den so vom Büro Agsta Umwelt, Völklingen, ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf „In der Breitwies / Sprenger Straße“ beschlossen und billigt den Begründungsentwurf mit Umweltbericht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB wurde für die Dauer eines Monats beschlossen. Der Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung der Planung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Renaturierung Sellerbach
Die Stadt strebt seit mehreren Jahren die Renaturierung des Sellerbaches an. Zentraler Bestandteil der Renaturierungsmaßnahme ist der naturverträgliche Umbau vom sogenannten Absetzweiher (oberer Weiher) und dem Weiher an der Kimmlinghütte. Dazu wurden in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) in zwei Schritten Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, die eine wasserrechtlich und naturschutzrechtlich genehmigungsfähige sowie eine möglichst mit einem hohen Anteil geförderte Renaturierungsmaßnahme zum Ergebnis haben sollen.
Ebenfalls an der Maßnahme beteiligt sind der Natur- und Vogelschutzverein (NW) Köllerbach als Pächter und das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV).
In seiner Sitzung am 19.07.2023 hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, die Renaturierung des Sellerbachs im Bereich zwischen dem oberen Absetzweiher und dem Weiher an der Kimmlinghütte vorzunehmen. Die Umsetzung soll in Form einer luftseitigen Abflachung des Dammbauwerks im Bereich des Dammes unterhalb des Absetzweihers erfolgen. Im Bereich des Weihers an der Kimmlinghütte wurde eine Trockenlegung des Weihers mit seitlichem Rohrdurchlass beschlossen.
Weiterhin wurde beschlossen, den Auftrag für die Freianlagenplanung inkl. Projektsteuerung/-management, Umweltverträglichkeitsvorprüfung und hydraulischen Nachweisen an die Landschaftsagentur Plus GmbH zu vergeben.
Stadtrat beschließt Radverkehrskonzept
Seit Ende 2021 ist das durch das Programm NMOB mit Fördergeldern des Landes bezuschusste Radverkehrskonzept der Stadt Püttlingen abgeschlossen. Mit Rücksicht auf den Klimawandel ist das primäre Ziel des Konzeptes die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs im Alltag. Fahrten mit dem Fahrrad bieten zum einen gesundheitliche Vorteile, die die individuelle Lebensqualität steigern. Zum anderen erhöht sich durch den Radverkehr die Lebensqualität in der Stadt und die Attraktivität für den Tourismus. Mehr Radverkehr bedeutet Lärm- und Abgasreduzierung und mehr Leben und Bewegung in der Stadt.
In seiner Sitzung am 19.07.2023 hat der Stadtrat das Radverkehrskonzept inklusive Priorisierungs- und Maßnahmenempfehlungen mit einigen Anpassungen an den Routen beschlossen. Das Radverkehrskonzept dient der Verwaltung in den nächsten Jahren als Handlungsgrundlage zur Förderung und zum Ausbau des Radverkehrs in der Stadt Püttlingen. Dazu muss das Konzept insbesondere Kriterien hinsichtlich Sicherheit und Erreichbarkeit erfüllen, die unter anderem bei der Bewertung der Änderungswünsche herangezogen wurden. Das Radverkehrskonzept ist im Bürgerinformationssystem und auf der Homepage der Stadt Püttlingen einsehbar.