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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Allgemeinverfügung der Bürgermeisterin der Stadt Püttlingen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz für die Verrichtung von Aufbauarbeiten zur Durchführung des Stadtfestes einschließlich der Hauptkirmes

Gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 3 und den §§ 4 Abs. 2, 6 und 7 des Sonn- und Feiertagsgesetzes (SFG) vom 18.02.1976 (Amtsbl. S. 211), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 790), ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes folgende

Allgemeinverfügung:

Am Donnerstag, 15.08.2024 (Feiertag Mariä Himmelfahrt), dürfen auf dem Kardinal-Maurerplatz und den Zufahrtstraßen Rathausplatz, Marktstraße und Pickardstraße in 66346 Püttlingen Aufbauarbeiten zur Vorbereitung des Stadtfestes und der Hauptkirmes von den teilnehmenden Schaustellern durchgeführt werden. Die Aufbauarbeiten dürfen erst nach 11:00 Uhr beginnen und sind spätestens um 18:00 Uhr einzustellen. Die Gottesdienste dürfen nicht gestört werden.

Diese Allgemeinverfügung wird umgehend widerrufen, sofern durch die Durchführung der Aufbauarbeiten eine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes oder eine Störung der Gottesdienste eintritt.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 des Saarl. Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) vom 15.12.1976 (Amtsblatt S. 1151) in der zur Zeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gegeben. Sie tritt im Sinne des § 41 Abs. 4 und § 43 SVwVfG am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.

Begründung:

Die diesjährige Hauptkirmes und das Stadtfest auf städtischem Gebiet des Kardinal-Maurer-Platzes, Zufahrtstraße Rathausplatz, Marktstraße und Pickardstraße in Püttlingen findet ab Freitag, dem 16.08.2024, statt. Die erforderlichen Aufbauarbeiten von einigen Schaustellern nehmen eine Dauer von mindestens zwei Tagen in Anspruch. In diesem Jahr handelt es sich bei dem vor dem Wochenende liegenden Donnerstag um einen Feiertag (Mariä Himmelfahrt). Damit die Arbeiten durchgeführt werden können und das Stadtfest einschließlich der Hauptkirmes planmäßig stattfinden kann, ist es erforderlich, eine Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Arbeitsverboten nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz zu erteilen.

Beim Vorliegen eines Bedürfnisses können von den Verboten des § 4 Abs. 2 und der §§ 6 bis 10 SFG (diese betreffen: Öffentlich bemerkbare Tätigkeiten, den Schutz der Gottesdienste, den Beginn von Messen und Märkten vor 11.00 Uhr sowie die Durchführung von öffentlichen Versammlungen, den Betrieb von Spielhallen, die Durchführung von öffentlichen Sportveranstaltungen und öffentlichen Tanzveranstaltungen an und vor "stillen" Feiertagen) Ausnahmen zugelassen werden, sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden ist. Eine Störung der Gottesdienste darf durch die ausnahmsweise genehmigten Veranstaltungen nicht eintreten.

Hinweis:

Diese Erlaubnis gilt nicht für die Beschäftigung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), in der derzeit gültigen Fassung, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei mir in Zimmer Nr. 21 des Rathauses Püttlingen oder beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Schloßplatz 8-10, 66119 Saarbrücken, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form über den vom Zweckverband ego-Saar und der Stadt Püttlingen bereit gestellten virtuellen Briefkasten „ego-Mail“ ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Die Erhebung eines Widerspruchs in anderer elektronischer Form (z. B. durch einfache Email) ist unzulässig. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https://www.puettlingen.de/rathaus-service/buergerdienste-online/ego-mail/ aufgeführt sind.

Püttlingen, 10.07.2024

Die Bürgermeisterin

Denise Klein