Die Jagdgenossenschaft Püttlingen wird mit Zustimmung der Genossenschaftsversammlung aus dem Reinertrag des Rechnungsjahres 2023 Zuschüsse zu den Kosten für die Beschaffung von Kalk bewilligen.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
a) Es werden nur Kalkarten mit mindestens 30 % Kalkanteil bezuschusst. Hierunter fallen Naturkalk, Hüttenkalk, Thomaskalk und Thomaskali.
b) Bezuschusst werden alle im Kalenderjahr 2023 beschafften Mengen, höchstens 1 Tonne pro ha der bewirtschafteten Flächen.
c) Zuschüsse werden nur an Bewirtschafter von Grünflächen innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Püttlingen und nur für diese Fläche gewährt.
d) Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den insgesamt eingehenden Anträgen und den beschafften Mengen.
e) Die Antragsteller müssen erklären, dass sie die beschafften Mengen auch tatsächlich auf Grundflächen innerhalb des Jagdbezirkes (bejagbare Flächen) ausgebracht haben. Zum Nachweis der Beschaffung sind Originalrechnungen vorzulegen.
Formulare für die Beantragung des Zuschusses finden Sie in der Formularbox auf der Homepage der Stadt Püttlingen www.puettlingen.de
Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen sind bis spätestens 16.09.2024 bei Frau Dorfmann, Rathaus Köllerbach, Zimmer Nr. 22 zu stellen.
Püttlingen, den 05.08.2024
Die Jagdvorsteherin
Denise Klein
Bürgermeisterin