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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

Wiesbaden, 9. August 2023

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Bonn, 19. April 2023

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

I. Anordnung der Aufhebung einer Schutzbereichanordnung

Bundesministerium der Verteidigung -IUD I 3 Anordnung-Nr.: IV/684/GE/2

Mit Anordnung vom 27. Juli 2017, BMVg IUD I 6 - Anordnungs-Nr.: IV/684/GE wurde ein Gebiet in der Gemeinde Püttlingen im Landkreis Regionalverband Saarbrücken, Land Saarland, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Heusweiler erklärt.

Diese Anordnung wird aufgrund des § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, 2015, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Im Auftrag

gez. König

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem

Verwaltungsgericht Saarland

Kaiser-Wilhelm-Str. 15

66740 Saarlouis

erhoben werden.

II. Hinweis der Schutzbereichbehörde

Die Anordnung der Aufhebung der Schutzbereichanordnung vom 19. April 2023 - BMVg IUD I 3 - Anordnung-Nr.: IV/684/GE/2- sowie die Schutzbereich-Übersicht sind in maßgeblicher Ausfertigung digital beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

- Schutzbereichbehörde -

Moltkering 9

65189 Wiesbaden,

je eine weitere Ausfertigung beim

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken

22er Straße 25

66482 Zweibrücken

sowie bei der

Stadtverwaltung Püttlingen

Rathausplatz 1

66346 Püttlingen

zur Einsichtnahme niedergelegt.

Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekannt zu geben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).

Im Auftrag

gez. Arzer