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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 33/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung betreffend Fälligkeit der Steuern

Die Stadtkasse Püttlingen weist darauf hin, dass der nächste Fälligkeitstermin für die nachfolgend aufgeführten Steuern und Beiträge

- Gewerbesteuer

- Grundsteuer A + B

- Hundesteuer

- Straßenausbaubeitrag

der 15. August 2025 ist.

Die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren werden an diesem Tag mit den fälligen Beträgen belastet.

Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden darauf hingewiesen, ihre Zahlungen termingerecht vorzunehmen.

Zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin wird für die offenstehenden Beträge das Mahn- und Vollstreckungsverfahren in die Wege geleitet. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens weise ich deshalb nochmals hin. Das Formular hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadt Püttlingen, es kann per

E-Mail angefordert werden, stadtkasse@puettlingen.de oder telefonisch unter

06898 691 118.

Püttlingen, den 05.08.2025

Del Fabro

FB 2 -Finanzen-

Stadtkasse