Für den Schiedsbezirk I – Püttlingen ist in Kürze eine Schiedsperson zu bestellen. Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Stadtrat Püttlingen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. An diesem Amt interessierte Personen können sich zur Wahl stellen.
Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Eine unparteiliche dritte Person einzuschalten, ist bei vielen Auseinandersetzungen von Vorteil. Ehrenamtliche Schiedsfrauen und -männer helfen dabei, die Polizei und die Gerichte zu entlasten, indem sie Konflikte schnell und kostengünstig lösen. Sie werden vom Rat der Stadt Püttlingen für 5 Jahre gewählt und vom Amtsgericht vereidigt. Sie werden unter anderem bei Nachbarschaftskonflikten, Beleidigungen oder Bedrohungen tätig.
Schiedspersonen vermitteln in ruhiger, entspannter Atmosphäre, sie hören nicht wertend zu und richten nicht selbst. Für die Ausübung des Schiedsamtes ist insbesondere soziale Kompetenz, die Fähigkeit zuhören zu können, zum Ausgleich und zur Vermittlung von herausragender Bedeutung.
Zu Schiedspersonen berufen werden können Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Das Amt kann nicht bekleiden,
In das Amt soll nicht berufen werden,
Wer Interesse hat stellvertretende Schiedsfrau oder Schiedsmann zu werden, schickt seine schriftliche Bewerbung unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie einen Lebenslauf bis spätestens 06.09.2023 an das Ordnungsamt der Stadt Püttlingen, Fachbereich 1, z. Hd. Frau Blaes, Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen per E-Mail an stadtverwaltung@puettlingen.de.
Püttlingen, den 16.08.2023
Klein
Bürgermeisterin