Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz Wiesbaden, 9. August 2023
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Bonn, 19. April 2023
I.
Anordnung der Aufhebung einer Schutzbereichanordnung
Bundesministerium der Verteidigung -IUD I 3 Anordnung-Nr.: IV/684/GE/2
Mit Anordnung vom 27. Juli 2017, BMVg IUD I 6 - Anordnungs-Nr.: IV/684/GE wurde ein Gebiet in der Gemeinde Püttlingen im Landkreis Regionalverband Saarbrücken, Land Saarland, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Heusweiler erklärt.
Diese Anordnung wird aufgrund des § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, 2015, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Im Auftrag
gez. König
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Saarland
Kaiser-Wilhelm-Str. 15
66740 Saarlouis
erhoben werden.
II.
Hinweis der Schutzbereichbehörde
Die Anordnung der Aufhebung der Schutzbereichanordnung vom 19. April 2023 - BMVg IUD I 3 - Anordnung-Nr.: IV/684/GE/2- sowie die Schutzbereich-Übersicht sind in maßgebliche Ausfertigung digital beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
- Schutzbereichbehörde -
Moltkering 9
65189 Wiesbaden,
je eine weitere Ausfertigung beim
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken
22er Straße 25
66482 Zweibrücken
sowie bei der
Stadtverwaltung Püttlingen
Rathausplatz 1
66346 Püttlingen
zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekannt zu geben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).
Im Auftrag
gez. Arzer