Halbwissen und widersprüchliche Aussagen wie „Mein Nachbar hat gesagt…“ kennt jeder. Die Reihe „Rechtliche Fakten statt Bauchgefühl“ räumt damit auf. Seit 01.07.2025 gilt: Das Entlastungsbudget unterstützt Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder Unfall. Dafür stehen jährlich 3.539,- EUR zur Verfügung, die flexibel für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege eingesetzt werden können (§ 42, § 39 SGB XI).
Wichtig: Beantragt wird weiterhin Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege – der gemeinsame Betrag regelt nur die Finanzierung. Kurzfristige Fälle können nachträglich abgerechnet werden, geplante Auszeiten sollten vorab beantragt werden.
Mögliche Verwendungen:
Hinweise:
Das neue Entlastungsbudget macht die Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige flexibler und planbarer. Beratung und Hilfe bei der Antragstellung bietet der Demenz-Verein im Köllertal e. V. – Weitere Infos auch online unter www.demenzverein-koellertal.de.