Titel Logo
Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 34/2025
Bei uns Daheim Püttlingen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rechtliche Fakten statt Bauchgefühl – das neue Entlastungsbudget

Halbwissen und widersprüchliche Aussagen wie „Mein Nachbar hat gesagt…“ kennt jeder. Die Reihe „Rechtliche Fakten statt Bauchgefühl“ räumt damit auf. Seit 01.07.2025 gilt: Das Entlastungsbudget unterstützt Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder Unfall. Dafür stehen jährlich 3.539,- EUR zur Verfügung, die flexibel für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege eingesetzt werden können (§ 42, § 39 SGB XI).

Wichtig: Beantragt wird weiterhin Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege – der gemeinsame Betrag regelt nur die Finanzierung. Kurzfristige Fälle können nachträglich abgerechnet werden, geplante Auszeiten sollten vorab beantragt werden.

Mögliche Verwendungen:

  • Tages- & Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege inkl. Unterkunft & Verpflegung
  • Ambulante Pflegedienste
  • Unterstützung im Alltag (z. B. Haushalt, Garten, Einkäufe, Begleitung zu Terminen, Gruppenangebote)

Hinweise:

  • Reine Kostenerstattung, keine direkte Auszahlung
  • Nur anerkannte Anbieter nach Landesrecht
  • Ansparbar für spätere Leistungen
  • Auch nutzbar für Angebote für pflegende Angehörige

Das neue Entlastungsbudget macht die Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige flexibler und planbarer. Beratung und Hilfe bei der Antragstellung bietet der Demenz-Verein im Köllertal e. V. – Weitere Infos auch online unter www.demenzverein-koellertal.de.