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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Bewilligung von Zuschüssen durch die Jagdgenossenschaft Püttlingen für die Beschaffung von Kalk

Die Jagdgenossenschaft Püttlingen wird mit Zustimmung der Genossenschaftsversammlung aus dem Reinertrag des Rechnungsjahres 2025 Zuschüsse zu den Kosten für die Beschaffung von Kalk bewilligen.

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

a) Es werden nur Kalkarten mit mindestens 30 % Kalkanteil bezuschusst. Hierunter fallen Naturkalk, Hüttenkalk, Thomaskalk und Thomaskali.

b) Bezuschusst werden alle im Kalenderjahr 2025 beschafften Mengen, höchstens 1 Tonne pro ha der bewirtschafteten Flächen.

c) Zuschüsse werden nur an Bewirtschafter von Grünflächen innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Püttlingen und nur für diese Fläche gewährt.

d) Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den insgesamt eingehenden Anträgen und den beschafften Mengen.

e) Die Antragsteller müssen erklären, dass sie die beschafften Mengen auch tatsächlich auf Grundflächen innerhalb des Jagdbezirkes (bejagbare Flächen) ausgebracht haben. Zum Nachweis der Beschaffung sind Originalrechnungen vorzulegen.

Formulare für die Beantragung des Zuschusses finden Sie in der Formularbox auf der Homepage der Stadt Püttlingen www.puettlingen.de

Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen sind bis spätestens 15.09.2025 bei Frau Dorfmann, Rathaus Köllerbach, Zimmer Nr. 22 zu stellen.

Püttlingen, den 06.08.2025

Die Jagdvorsteherin

Denise Klein

Bürgermeisterin