Bewilligung von Zuschüssen durch die Jagdgenossenschaft Püttlingen für die Beschaffung von Kalk
Die Jagdgenossenschaft Püttlingen stellt mit Zustimmung der Genossenschaftsversammlung aus dem Reinertrag des Rechnungsjahres 2021 Zuschüsse zu den Kosten für die Beschaffung von Kalk zur Verfügung.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Es werden nur Kalkarten mit mindestens 30 % Kalkanteil bezuschusst. Hierunter fallen Naturkalk, Hüttenkalk, Thomaskalk und Thomaskali.
- Bezuschusst werden alle im Kalenderjahr 2021 beschafften Mengen, höchstens 1 Tonne pro ha der bewirtschafteten Flächen.
- Zuschüsse werden nur an Bewirtschafter von Grundflächen innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Püttlingen und nur für diese Fläche gewährt.
- Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den insgesamt eingehenden Anträgen und den beschafften Mengen.
- Die Antragsteller müssen erklären, dass sie die beschafften Mengen auch tatsächlich auf Grundflächen innerhalb des Jagdbezirkes (bejagbare Flächen) ausgebracht haben. Zum Nachweis der Beschaffung sind Originalrechnungen vorzulegen.
Formulare für die Beantragung des Zuschusses finden Sie in der Formularbox auf der Homepage der Stadt Püttlingen (www.puettlingen.de).
Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen sind bis spätestens 30.09.2022 bei Frau Schwinn, Rathaus Püttlingen, Zimmer-Nr. 14 zu stellen.
Püttlingen, 31.08.2022
Die Jagdvorsteherin
gez.
Denise Klein
Bürgermeisterin