Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Püttlingen werden hiermit zur
Genossenschaftsversammlung für
Dienstag, den 26.09.2023, um 18.30 Uhr
in den Sitzungssaal des Rathauses Püttlingen
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung der Jagdvorsteherin
3. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
4. Neuwahl einer/eines stellvertretenden Jagdvorsteherin/Jagdvorstehers
5. Mitteilungen, Anfragen
Zur Information wird noch auf Folgendes hingewiesen:
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Püttlingen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Jagdgenossen, auf deren Grundstücken die Jagd ausgeübt werden darf, sind unter Angabe der Flächengröße ihrer Grundstücke im Grundflächenverzeichnis eingetragen. Dieses Grundflächenverzeichnis hat der Jagdvorsteher auf dem Laufenden zu halten. Die Jagdgenossen sind jedoch verpflichtet, ihm Veränderungen anzuzeigen. Nur auf Grund solcher Anzeigen wird das Grundflächen-verzeichnis berichtigt.
Ausdrücklich ergeht noch der Hinweis, dass nur derjenige Jagdgenosse stimmberechtigt ist, der im Grundflächenverzeichnis eingetragen ist. Entsprechende Eintragungen können bis Freitag, den 22.09.2023, während der Dienststunden in Zimmer 21, Rathaus Köllerbach, auf Antrag und unter Vorlage des Grundbuchauszuges vorgenommen werden.
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch ein anderes mit schriftlicher Vollmacht versehenes Mitglied ausüben lassen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf der öffentlichen oder amtlichen Beglaubigung. Außerdem muss aus der Vollmacht Lage und Größe der vertretenen Fläche ersichtlich sein. Diesbezügliche Veränderungen sind, wie oben erwähnt, ebenfalls anzuzeigen. Ein Jagdgenosse darf höchstens drei andere vertreten.
Püttlingen, den 04.09.2023
Die Jagdvorsteherin
Gez.
Denise Klein