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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Anmeldung von Schulanfängern

Am Montag, den 04.09.2023, beginnt das Schuljahr 2023/2024. An diesem Tage werden alle Kinder, die bis zum 30.06.2023 das 6. Lebensjahr vollenden sowie die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, eingeschult.

Anmeldetermin für die Aufnahme der Kinder ist an folgenden Tagen:

Grundschule Pater Eberschweiler

Schulpflichtige Kinder

Montag, 07.11.2022

Von 09.00 bis 11.30 Uhr für die Eltern der Kinder der Kooperation Städt. Kita Berg und Städt. Kita Schlösschen (ohne Kind).

Die genaue Uhrzeit wird Ihnen in einem persönlichen Schreiben der Schule mitgeteilt.

Dienstag, 08.11.2022

Von 09.00 bis 11.30 Uhr für die Eltern der schulpflichtigen Kinder, die nicht zur Kooperation Städt. Kita Berg und Städt. Kita Schlösschen gehören (mit Kind). Die genaue Uhrzeit wird Ihnen in einem persönlichen Schreiben der Schule mitgeteilt.

Antragskinder:

Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06898/61885)

Grundschule Viktoria Püttlingen-Ritterstraße – Mittwoch, 19.10.2022

Schulpflichtige Kinder:

Von 08.30 bis 12.00 Uhr für die Eltern der Kinder, die an der Kooperation 'Bilinguale Kita', 'Kath. Kita St. Bonifatius' und 'Städt. Kita Bengesen' teilnehmen (ohne Kind).

Von 13.30 bis 16.00 Uhr für die Eltern der schulpflichtigen Kinder, die nicht zur Kooperation 'Bilinguale Kita', 'Kath. Kita St. Bonifatius' und 'Städt. Kita Bengesen' gehören (mit Kind).

Antragskinder:

Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06898/67271)

Grundschule Köllerbach – Freitag, 18.11.2022

Schulpflichtige Kinder:

Von 08.00 bis 12.30 Uhr: Anmeldung der Kinder, die an der Kooperation mit der KiTa St. Martin und der bilingualen Kindertagesstätte Püttlingen, Dependance Köllerbach, teilnehmen. (Anmeldung erfolgt ohne Kind.)

Von 14.00 bis 18.00 Uhr: Anmeldung aller anderen schulpflichtigen Kinder, die nicht an der Kooperation mit der KiTa St. Martin und der bilingualen Kindertagesstätte Püttlingen, Dependance Köllerbach, teilnehmen. (Anmeldung erfolgt mit Kind.) Die genauen Uhrzeiten werden Ihnen in einem persönlichen Schreiben der Schule mitgeteilt.

Antragskinder:

Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06806/48791)

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist die Schule, in deren Grundschulbezirk Ihr Wohnsitz liegt.

Außerdem können Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen. Diese Anträge können an oben genanntem Anmeldetermin in der für den Grundschulbezirk zuständigen Schule gestellt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter bzw. die Schulleiterin. Kinder, die im Jahre 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können ebenfalls auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, wenn vom Schulleiter bzw. der Schulleiterin, einem Schul- oder Amtsarzt und einem Schulpsychologen die erforderliche Reife festgestellt wurde.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, eine Geburtsbescheinigung (Geburtsurkunde, Stammbuch der Familie) sowie einen Nachweis über die Masernschutzimpfung (Impfbuch) über das anzumeldende Kind vorzulegen.