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Bei der Stadt Püttlingen gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen, aber auch privaten Flächen ein. Diese Verschmutzungen bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. Die meisten Hundebesitzer tun alles für ihren Vierbeiner, verhalten sich rücksichtsvoll und beseitigen die Hinterlassenschaften ihres Tieres. Dennoch gibt es leider auch einige Hundehalter, die sich dieser Selbstverständlichkeit entziehen und trotz ihrer Verpflichtung, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen, damit rechtliche Regelungen missachten. So ist leider immer wieder festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Dies führt zum Ärgernis anderer Hundebesitzer/innen, die ihrer Verpflichtung nachkommen. Außerdem erweckt dieses Verhalten Unmut bei Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die hineintreten oder den Hundehaufen ausweichen müssen. Zudem geht dies häufig zu Lasten der Grundstückseigentümer und Anlieger, die den liegen gelassenen Hundekot vom Gehweg oder ihrem Grundstück entfernen müssen. Außerdem stellt das Liegen lassen von Hundekot eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Durch Verunreinigung durch Hundekot können zudem Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind.
Ich fordere daher erneut die Hundebesitzer auf, durch mehr Rücksichtnahme und größere Umsicht für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Stadt beizutragen und appelliere an Ihr Verantwortungsbewusstsein. Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, nehmen Sie eine Tüte mit, um die „Hinterlassenschaft“ Ihres Vierbeiners einzusammeln.
Im Übrigen verweise ich auf die Vorschriften der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen und Anlagen in der Stadt Püttlingen vom 08.09.2023, wonach es Hundehaltern bzw. -führern untersagt ist, die öffentlichen Straßen und Anlagen – mit Ausnahme besonders ausgewiesener Plätze durch Hunde verunreinigen zu lassen. Sollten Sie diesen Verpflichtungen – nicht nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Weiterhin möchte ich wiederholt auf die Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet aufmerksam machen, die ebenfalls nach der vorgenannten Polizeiverordnung im Bereich der Stadt Püttlingen besteht. Die Anleinpflicht gilt auch dann, wenn eine Aufsichtsperson in der Nähe ist. Die Mitnahme von Hunden auf Friedhöfen und Bestattungsplätzen, Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Sportanlagen, auf Schulhöfen sowie in Anlagen von vorschulischen Einrichtungen ist verboten. Ich weise darauf hin, dass auch hier Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.
Püttlingen, den 29.09.2025
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Evelyn Zahler
Erste Beigeordnete