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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Häufige Fragen zum Glasfaserausbau

Teil 1 – Allgemeine Fragen

Bei einem Vorhaben wie dem geplanten Glasfaserausbau ist es nur verständlich, wenn es viele Fragen gibt. Mein Name ist Nicolas Mävers, ich bin Glasfaser-Experte bei energis und derzeit in Köllerbach für Sie im Einsatz, um Sie bestmöglich zu beraten. In diesem Artikel möchte Ich Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Glasfaser beantworten.

Was bedeutet Vorvermarktung?

Für die flächendeckende Verlegung der Glasfaserkabel sind hohe Investitionen nötig, da eine komplett neue Infrastruktur geschaffen wird. In der Phase der Vorvermarktung wird ermittelt, wie viele Anwohnerinnen und Anwohner sich für einen Glasfaseranschluss entscheiden würden. Dies geschieht über sogenannte Vorverträge. Damit das Vorhaben realisierbar ist und Aufwand und Nutzen in Relation bleiben, wird eine Vorvermarktungsquote von 30 Prozent der Haushalte im jeweiligen Stadtteil benötigt.

Welche Verpflichtung gehe ich bei Bestellung in der Vorvermarktung ein?

Mit dem Abschluss des Vorvertrages gehen Sie einen verbindlichen Vertrag für einen Glasfaser-Hausanschluss und das gewählte Highspeed home-Produkt ein. Die Angebotsannahme erfolgt nach Erreichen der Vorvermarktungsquote. Sollte diese Quote in Ihrem Ausbaugebiet nicht erreicht werden und der Ausbau somit nicht realisiert werden können, wird der Vertrag storniert. In diesem Fall entstehen Ihnen selbstverständlich keinerlei Kosten.

Ich bin Vermieter - was ist zu tun?

Als Hauseigentümer oder beauftragter Verwalter obliegt die Entscheidung über eine Umsetzung des Glasfaserhausanschlusses Ihnen. Gerne können Sie einen Vorvertrag für den Glasfaserhausanschluss bei uns abschließen oder der Mieter selbst schließt diesen bei Interesse bei uns ab. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt weitere Mieter für ein Highspeed home-Produkt interessieren, können diese ohne Probleme an den vorhandenen Hausanschluss angebunden werden.

Ich bin Mieter. Kann ich ohne Zustimmung meines Vermieters einen Glasfaserhausanschluss in Auftrag geben?

Um das Gebäude mit einem Glasfaseranschluss ausstatten zu können, ist die Zustimmung des Hauseigentümers oder des beauftragten Verwalters notwendig. Wenn die Vorvermarktungsquote erreicht wird, setzen wir uns mit dem Vermieter in Verbindung und nehmen die Grundstückseigentümererklärung ein.

Ist der Glasfaser-Hausanschluss in meiner Straße verfügbar?

Ob Ihr Haus oder Ihre Wohnung im Ausbaugebiet liegt, können Sie ganz einfach mithilfe des Verfügbarkeitschecks unter energis.de/koellerbach testen.

Wie kann ich den Projektfortschritt verfolgen?

Alle aktuellen Informationen und Termine zum Glasfaserausbau erhalten Sie direkt unter energis.de/koellerbach. Vor und während der Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück besprechen wir die Bautätigkeiten sowie den zeitlichen Ablauf im Detail mit Ihnen.

Nikolas Mävers, energis GmbH: „Gerne beantworte ich weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch, oder berate Sie ausführlich bequem bei Ihnen zu Hause. Unter der 0681/9069-8943 erreichen Sie mich direkt, um einen Termin zu vereinbaren. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

In der nächsten Ausgabe beantwortet mein Kollege Nils-Martin Terranova in Teil 2 Fragen zum Ausbau. Wenn Sie jetzt gleich weiterlesen möchten, finden Sie diese und weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen auch unter energis.de/glasfaserfragen.“

Noch Fragen? Aber gerne!

Energis ist gerne für Sie da – ob online (energis.de/koellerbach), telefonisch (0681/9069-8824) oder im persönlichen Gespräch (Terminvereinbarung: 0681/90698697). Wählen Sie aus den Beratungsmöglichkeiten einfach die, die für Sie am bequemsten ist.