Auf Grund des § 12 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) und des § 22 Abs. 6 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (SBGG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) wird auf Beschluss des Stadtrates vom 26.09.2024 folgende Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Püttlingen über die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen erlassen:
Artikel I
In § 1 (Bestellung der/des Behindertenbeauftragten) wird
Absatz 2 wie folgt geändert:
„Der Bürgermeister“ wird ersetzt durch „Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister“
In § 5 (Entschädigung) wird
Absatz 1 wie folgt geändert:
„§ 19 Abs. 5“ wird ersetzt durch „§ 5 Abs. 5“
Artikel II
Die 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Püttlingen, den 26.09.2024
Die Bürgermeisterin
Denise Klein
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Püttlingen, den 24.10.2024
Die Bürgermeisterin
Denise Klein