Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen geändert
Der Stadtrat hat die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen vom 13.11.2019 einstimmig beschlossen.
Hintergrund:
In den letzten Wochen kam es in den städtischen Kindertageseinrichtungen häufiger vor, dass die personelle Besetzung aufgrund von Krankheit etc. so ausgedünnt war, dass nicht alle Kinder betreut werden konnten. Deshalb mussten Gruppen tageweise geschlossen werden.
Von Seiten der Elternschaft wurde mehrfach eine Beitragsrückerstattung für die ausgefallenen Betreuungstage gefordert, weil sie in diesen Fällen keine Gegenleistung für ihre Beiträge erhielten.
Um dem Ansinnen der Eltern Rechnung zu tragen, war eine Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen durch den Stadtrat erforderlich, denn hier war bisher eine Rückerstattung der Elternbeiträge nur bei vorübergehenden Schließungen möglich, wenn diese (ununterbrochen) länger als einen Monat dauerten.
Nun wurde eine gesonderte Regelung in § 6 Absatz 4 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen geschaffen. Demnach besteht für die betroffenen Eltern ein Erstattungsanspruch von 5% des Monatsbeitrages für jeden Tag, an dem die Betreuung wegen Personalausfällen oder aufgrund des Gebäudezustandes nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Die Änderungssatzung wurde bereits in der vergangenen Ausgabe des Öffentlichen Anzeigers bekanntgemacht und tritt rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft.
Anträge auf Erstattung können ab sofort gestellt werden. Ein entsprechendes Formular wird auf der Homepage der Stadt Püttlingen bereitgestellt unter:
https://www.puettlingen.de/rathaus-service/formulare-antraege
Dieses ist aber auch in ausgedruckter Form in den städtischen Kitas erhältlich.
Bitte beachten Sie:
Anträge auf Erstattungen für Schließungen im Zeitraum September und Oktober 2022 sind bis spätestens Dienstag, den 15. November 2022, einzureichen.
Für Betreuungsausfälle ab November 2022 gilt: Der Antrag ist binnen 14 Tagen nach dem jeweiligen Schließungstag bzw. bei mehrtägigen Schließungen nach dem letzten Schließungstag zu stellen.
Die Eltern werden gebeten, den Antrag in der jeweiligen Kita abzugeben. Diese bestätigt die Angaben zur Schließung und leitet den Antrag umgehend an die Stadtverwaltung weiter.