Bildung des Gemeindewahlausschusses
gemäß § 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. § 73 KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 828) für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Zur Bildung des Gemeindwahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 (Wahl des Stadtrates Püttlingen, Wahl der Regionalversammlung Saarbrücken, und Wahl der Regionalverbandsdirektorin / des Regionalverbandsdirektors) rufe ich hiermit die in Püttlingen bestehenden Parteien und Wählergruppen auf, mir eine oder mehrere geeignete, wahlberechtigte Personen als Mitglieder und weitere Personen als stellvertretende Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss zu benennen.
Der Gemeindwahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Stadtratswahl. Er stellt darüber hinaus das Gesamtergebnis der einzelnen Wahlen fest und nimmt die Verteilung der Stadtratssitze vor.
Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer
Vorschläge bitte bis zum 20.12.2023 an die Gemeindewahlleiterin der Stadt Püttlingen, Rathaus Püttlingen, Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen.
Püttlingen, den 13.11.2023
Die Bürgermeisterin
als Gemeindewahlleiterin
Denise Klein