Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) vom 28.10.2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest (Stallpflicht und Verbot von Veranstaltungen unter Beteiligung von Vögeln) wird hiermit gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) in Verbindung mit § 49 Abs. 1 und Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Dieser Widerruf nebst Begründung kann beim Landesamt für Verbraucherschutz, Geschäftsbereich 4, Amtstierärztlicher Dienst, Konrad-Zuse-Str. 11 in 66115 Saarbrücken zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Dieser Widerruf wird gemäß § 1 SVwVfG in Verbindung mit § 41 Abs.4 Satz 4 VwVfG einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Verbraucherschutz, Konrad-Zuse-Straße 11 in 66115 Saarbrücken, Widerspruch erhoben werden.
Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form z. B. durch E-Mail ist nicht zulässig.
Saarbrücken, 27.11.2025
Landesamt für Verbraucherschutz
Dr. Wagner-Stephan, Stv. Amtsleitung