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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Klimaschutzmanagerin der Stadt Püttlingen informiert

Änderungen für Energieverbraucher 2024

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt in Kraft

Ab 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Reine Öl- und Gasheizung sind dort dann ausgeschlossen.

Wer außerhalb von Neubaugebieten wohnt, oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen wirkt: In Großstädten über 100.000 Einwohnende bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden (wie Püttlingen) bis spätestens zum 30. Juni 2028 (abhängig vom Vorhandensein einer kommunalen Wärmeplanung). Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht, mit erneuerbaren Energien zu heizen, früher.

Welche Möglichkeiten, mit erneuerbarer Energie zu heizen, sind ausdrücklich im Gesetz benannt?

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpe und Biomasseheizung;
  • Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird.
  • Gas- oder Ölheizungen, die mit mindestens 65% Biomethan oder Bioöl betrieben werden
  • Hybridheizung. Das ist eine Wärmepumpe oder solarthermische Anlage, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert wird.
  • Wasserstoffheizung. Im Prinzip ist das eine Gasheizung. Aktuell sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können, nicht im Angebot.

Achtung: Im Rahmen eines Heizungstausches eine reine Öl- oder Gasheizung einzubauen, ist 2024 noch zulässig. Wer das tut, muss spätestens ab 2029 dennoch einen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 und ab 2040 bei 60 Prozent.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät inzwischen von der Anschaffung reiner Öl- und Gasheizungen ab. Es bestehen heute erhebliche Zweifel daran, dass Wasserstoff, Biomethan oder Bio-Öl zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend verfügbar sein werden.

CO2-Emissionen werden teurer

Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt: Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer.

Höhere Mehrwertsteuer für Erdgas

Ab Januar wird das Erdgas selbst wieder teurer: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von 7 auf erneute 19 Prozent, verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.

Terminvereinbarungen: Energieberatung Püttlinger Schlösschen oder Telefonberatungen der Verbraucherzentrale (Tel.: 06898/691-218, Klimaschutzmanagerin) oder für alle Beratungsangebote unter Tel.: 0800/809 802 400 (kostenfrei) bzw. 0681/5008915.

Textquelle: Verbraucherzentrale Saarland (Pressemitteilung vom 30.11.23, abgeändert)