Titel Logo
Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die Klimaschutzmanagerin der Stadt Püttlingen informiert (Teil 2)

Änderungen für Energieverbraucher 2024

Leichtere Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten

Für so genannte Balkonkraftwerke gibt es bald einfachere Regeln. Diese gelten in Folge einer Gesetzesänderung für Geräte bis 800 Watt Leistung. In der Praxis dürfen jedoch erst steckerfertige PV-Anlagen mit mehr als den bisher geltenden 600 Watt Leistung genutzt werden, wenn auch die entsprechenden Elektronormen angepasst worden sind. Anmeldeformalitäten beim Marktstammdatenregister sollen vereinfacht werden und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell rückwärts drehen könnte.

Stecker-Solargeräte sollen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. Einzelne Mieter und Wohnungseigentümer haben dann gegenüber Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf bauliche Veränderungen.

Geringere Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen

Ab Februar wird die Vergütung für Strom aus Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.

Effizientere Haushaltsgeräte

Kühlschränke sowie Waschmaschinen und Waschtrockner für Privathaushalte müssen ab März effizienter werden. Die Mindestanforderungen steigen und der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden:

  • Bei Kühlschränken ist der Jahres-Stromverbrauch auszuweisen.
  • Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge anzugeben.

Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.

Weitere Informationen unter https://www.verbraucherzentrale-saarland.de.

Terminvereinbarungen: Energieberatung Püttlinger Schlösschen oder Telefonberatungen der Verbraucherzentrale 06898 691-218 (Klimaschutzmanagerin) oder für alle Beratungsangebote unter 0800-809 802 400 (kostenfrei) bzw. 0681 – 5008915.

Textquelle: Verbraucherzentrale Saarland (Pressemitteilung vom 30.11.23, abgeändert)