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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Bebauungsplan Gewerbegebiet „In der Breitwies / Sprenger Straße“

Bebauungsplanentwurf

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „In der Breitwies / Sprenger Straße“ beschlossen. Maßgebliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Erschließung eines ca. 4,3 ha großen Gebietes für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere Handwerksbetriebe. Ziel der vorliegenden Planung ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Bereich der Sprenger Straße. Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte für den Bebauungsplan stattgefunden.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 den Bebauungsplanungsentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung und Umweltbericht sowie Gutachten, Standortalternativenprüfung, bereits vorhandenen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom 03. Januar 2024 bis einschließlich 02. Februar 2024 während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus in Köllerbach, In der Schäferei 8, Flur 1. Etage, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06898/691-226, -225) oder per E-Mail (planenundumwelt@puettlingen.de).

Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem auf der Homepage der Stadt unter www.puettlingen.de/rathaus-service/aktuell/bebauungsplanverfahren. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 02.02.2024 zur Verfügung. Zusätzlich können die Unterlagen über das zentrale Portal des Landes abgerufen werden: www.uvp-verbund.de/portal/.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden; schriftlich an die Stadt Püttlingen, Fachbereich 3 – Planen und Umwelt, In der Schäferei 8, 66346 Püttlingen gerichtet, im Rathaus Köllerbach zu Protokoll oder elektronisch per E-Mail an stellungnahmen@agsta.de. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Umweltbericht gem. Anlage 1 zum BauGB einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und rechnerischer Bilanzierung
    Schutzgut Naturhaushalt, Arten und Biotope: Beschreibung der einzelnen Biotoptypen, FFH-Lebensraumtyp, externe Kompensationsmaßnahmen;
    Schutzgut Flora, Fauna, biologische Vielfalt: keine geschützten Biotope betroffen, Aussagen zum Landschaftsprogramm;
    Schutzgut Boden: Bodeneigenschaften, keine Altlasten bekannt, Versiegelung;
    Schutzgut Wasser: kein Wasserschutzgebiet betroffen, kein Gewässer betroffen, Aussagen zum Wasserleitvermögen, Zisternen, Regenrückhaltung;
    Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu kaltluftproduzierenden Flächen, großzügige Begrünung vorgesehen;
    Schutzgut Mensch: Umwelteinwirkungen, Aussagen zum Lärmschutz;
    Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: vorhandene Bebauung in der Umgebung, Offenlandfläche, Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, Eingrünung;
    Schutzgut Kultur- und Sachgüter: nach derzeitigem Kenntnisstand keine Betroffenheit von Kulturgütern, vorhandene Freileitungen sind Sachgüter;
    Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet im südlichen Planbereich vorhanden
  • Schalltechnisches Gutachten, SGS TÜV Saar, Sulzbach, 23.06.2022; Geräuschkontingentierung zur Emissionsbegrenzung
  • Verkehrsgutachten, MS Traffic, St. Ingbert, Februar 2023, Verkehrszählung und Prognose, Leistungsfähigkeit, Nachweis der Anfahrsicht
  • Ergebnisbericht zu faunistischen Untersuchungen, Büro für Landschaftsökologie GbR, St. Wendel, Oktober 2022; Erfassung von Fledermäusen, Brutvögeln, Reptilien und Faltern
  • Begründung der Standortwahl (Standortalternativenprüfung), agstaUMWELT GmbH, Völklingen, September 2020
  • Externe Ausgleichsflächen: der ökologische und funktionale Ausgleich erfolgt auf einer Teilfläche von Flurstück 451/3, Flur 8, Gemarkung Marpingen (genehmigte Ökokontomaßnahme „Extensiv Grünland am Bastberg bei Marpingen“)
  • Folgende umweltrelevanten Aspekte wurden außerdem bei der Planerarbeitung berücksichtigt: öffentliche Grünflächen, Maßnahmenfläche, Regenrückhaltebecken, Zisternen, Überflutungsnachweis, Dachbegrünung, Photovoltaik, Fassadenbegrünung, Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt, externe Kompensationsmaßnahme, Landschaftsschutzgebiet (nachrichtl. Übernahme);
  • Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor:
    • BUND: Inanspruchnahme von Boden, Verlust von Artenschutz und Biodiversität, Ernährungssicherheit, Wald-Wiese- Biotopverbund
    • Gemeinde Schwalbach: prüfen, ob Zusatzverkehr in Sprengen vermieden und F421 ertüchtigt werden kann
    • Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz: Naturschutz, Lärmschutz, Gewässerschutz, vorsorgender Bodenschutz, nachsorgender Bodenschutz
    • Landesbetrieb für Straßenbau: Forderung Verkehrsgutachten, Berücksichtigung von Fußgängern und Radfahrern
    • Landesdenkmalamt: Boden- und Baudenkmäler nach heutigem Stand nicht betroffen
    • Landespolizeibehörde (Kampfmittelbeseitigungsdienst): keine konkreten Hinweise auf Kampfmittel
    • Landwirtschaftskammer: Ausgleich nicht auf landwirtschaftlichen Flächen
    • Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (Oberste Landesbaubehörde): externe Ausgleichsmaßnahmen sollen nicht mit landesplanerischen Zielen kollidieren
    • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Erschließung durch ÖPNV, Bushaltestelle, Fußwegeanbindung, Beteiligung LfS und Oberbergamt, geringere Frischluftproduktion, Alternativenprüfung, CO2-Bilanz
    • NABU: gemeinsame Stellungnahme mit BUND, Inanspruchnahme von Boden, Verlust von Artenschutz und Biodiversität, Ernährungssicherheit
    • Oberbergamt: ehemalige Eisenerzkonzession, ehemaliger Steinkohlebergbau, Niederspannungskabel
    • Regionalverband Saarbrücken: FNP ist nicht entwickelt, Änderungsverfahren läuft
  • Folgende Stellungnahmen, die aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor:
    • Bürger 1: Verlust Grünland, Verlust Freiraum, Verlust Lebensraum, wünschenswerte Szenarien für das Plangebiet
    • Bürger 2: unschöner Ortseingang, Verzicht auf Gewerbegebiet oder Freibereich von 100 m entlang Straße, Verzicht auf Erschließung aus Richtung Sprenger Straße
    • Bürger 3: Rückzugsgebiet für Tiere, Zerschneidung der Artenvielfalt, Flächenverbrauch und -versiegelung, Zersiedelung des Köllertals
    • Bürger 4 und 5: Verunstaltung Ortseingang und Landschaftsbild, Lärm- und Verkehrsbelastung, Unfallschwerpunkt für Radfahrer und Fußgänger, Vertreibung von Wildtieren, nicht nachhaltig
    • Bürger 6, Bündnis 90 Die Grünen: PV für alle Gebäude, Entsiegelung an anderer Stelle im Stadtgebiet, Dach- und Wandbegrünung, Anlegung von Naturwiesenflächen, Schall- und Hochwasserschutz, ökologischer Wert der Wiese wird unterschätzt, Erschwerung Wildwechsel, Berücksichtigung alternativer Standorte, Festsetzung Ausgleichsmaßnahmen

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Püttlingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Pütlingen, den 18.12.2023

Die Bürgermeisterin

Denise Klein