Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Zu den Gründen können Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter (www.bmi.bund.de) informieren.
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, Schweiz, Lichtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich (Quelle: www.bmi.bund.de).
Ab dem 01.01.2024 werden für Kinder normale Reisepässe oder Personalausweise mit Chip ausgestellt, die stärker geschützt und deshalb länger gültig sind. Für Personen unter 24 Jahren ist der elektronische Reisepass und Personalausweis sechs Jahre gültig. Der Reisepass kostet 37,50 EUR und der Personalausweis 22,80 EUR.
Das Einwohnermeldeamt stellt diese Dokumente nicht mehr selbst aus, sondern die Ausstellung erfolgt über die Bundesdruckerei.
Bitte beachten Sie die Lieferzeiten, derzeit beim Personalausweis zwischen zwei bis drei Wochen und beim Reisepass zwischen vier bis sechs Wochen.
Püttlingen, 04.12.2023
Denise Klein