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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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16. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Püttlingen über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Entwässerungs- und Abwasserreinigungsanlage und die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 20. Juni 2000 (Abwassergebührensatzung)

Auf Grund der §§ 12, 22 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2020 (Amtsblatt I, S. 776), des § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.2020 (Amtsbl. I, S. 208), wird auf Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2024 die Satzung der Stadt Püttlingen über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung folgende Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung erlassen:

Artikel I

In § 7 (Höhe, Veranlagung und Fälligkeit der Gebühr) wird

1. Absatz 1 wie folgt geändert:

Nach dem Wort Schmutzwassermenge wird „ab 01.01.2024 = 3,61 EUR/cbm“ gestrichen und „ab 01.01.2025 = 4,03 EUR/cbm“ eingefügt.

2. Absatz 2 wie folgt geändert:

Nach dem Wort Grundstücksfläche wird „ab 01.01.2024 = 0,67 EUR/qm“ gestrichen und „ab 01.01.2025 = 0,74 EUR/qm“ eingefügt.

Artikel II

Die 16. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Püttlingen, den 11.12.2024

Die Bürgermeisterin

Denise Klein

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Püttlingen, den 17.12.2024

Die Bürgermeisterin

Denise Klein