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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen (Kita-Satzung)

Aufgrund des § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 50a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Stadtrat Püttlingen in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2025 folgende 1. Änderungsatzung beschlossen:

Artikel I

Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen (Kita-Satzung) in der Neufassung vom 26. Juni 2024 wird wie folgt geändert:

In § 2 Öffnungszeiten wird

1. Absatz 1 wie folgt geändert:

Von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr

2. In Absatz 2 Satz 3 eingefügt:

In den Sommerferien schließen die Einrichtungen einheitlich in den letzten drei Wochen.

3. In Absatz 2 Satz 4 eingefügt:

bis zu vier

4. Absatz 3:

entfällt

Artikel II

(1) Die 1. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

(2) Für alle Platzvergaben, die vor dem 01. Januar 2026 rechtswirksam erteilt wurden, gilt § 2 Abs. 1 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen (Kita-Satzung) in der Neufassung vom 26. Juni 2024 weiterhin für die Dauer des Regelkindergartenplatzes fort (Vertrauens- und Bestandschutz).

(3) Die Änderungen des § 2 Abs. 2 Satz 3 sowie Abs. 3 finden erstmals auf die Sommerferien des Kalenderjahres 2027 uneingeschränkt Anwendung. Für die Sommerferien des Kalenderjahres 2026 bleibt § 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen (Kita-Satzung) in der Neufassung vom 26. Juni 2024 weiterhin maßgeblich (Übergangsregelung).

Püttlingen, den 11.12.2025

Die Bürgermeisterin

Denise Klein

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Püttlingen, den 17.12.2025

Die Bürgermeisterin

Denise Klein