Auf Grund der §§ 12, 22 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.08.2025 (Amtsblatt I, S. 854, 863), des § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsbl. I, S. 1119), wird auf Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2025 die Satzung der Stadt Püttlingen über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung folgende Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung erlassen:
In § 7 (Höhe, Veranlagung und Fälligkeit der Gebühr) wird
1. Absatz 1 wie folgt geändert:
Nach dem Wort Schmutzwassermenge wird „ab 01.01.2025 = 4,03 EUR/cbm“ gestrichen und „ab 01.01.2026 = 4,71 EUR/cbm“ eingefügt.
2. Absatz 2 wie folgt geändert:
Nach dem Wort Grundstücksfläche wird „ab 01.01.2025 = 0,74 EUR/qm“ gestrichen und „ab 01.01.2026 = 0,94 EUR/qm“ eingefügt.
3. Absatz 4 wie folgt geändert:
Nach dem Wort Schmutzwassermenge wird „9,00 EUR“ gestrichen und „11,00 EUR“ eingefügt.
Die 17. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Püttlingen, den 11.12.2025
Die Bürgermeisterin
Denise Klein
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Püttlingen, den 17.12.2025
Die Bürgermeisterin
Denise Klein