Titel Logo
Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. August 2025 (Amtsblatt I S. 854,863) hat der Stadtrat am 11.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Gesamtergebnis

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

38.539.146,00 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

42.077.630,00 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

- 3.538.484,00 €

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

278.428,00 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.251.428,00 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

- 973.000,00 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.462.184,00 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

276.500,00 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

2.185.684,00 €

§ 2

Kreditaufnahme

Kredite für Investitionen werden in Höhe von 973.000,00 € veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 1.064.000,00 € veranschlagt.

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 35.000.000,00 €.

§ 5

Verringerung Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage

a) Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich

des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf Rücklage aufgebraucht

und

b) Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich

des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

3.538.484,00 €

Summe

3.538.484,00 €

§ 6

Hebesätze der Realsteuern

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v. H.

2. Gewerbesteuer

425 v. H.

§ 7

Stellenplan

Es gilt der vom Stadtrat am 04.06.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Haushaltssanierungsplan nach § 82 a KSVG

Nach § 10 des Gesetzes über den Saarlandpakt findet die Bestimmung des KSVG über den Haushaltssanierungsplan keine Anwendung.

§ 9

Sonstige Bestimmungen

Abs. 1: Deckungsfähigkeit nach § 18 KommHVO

a) Aufwendungen eines Teilhaushaltes sind mit Ausnahme der Personalaufwendungen gegenseitig deckungsfähig.

b) Die Personalaufwendungen aller Teilhaushalte sind gegenseitig deckungsfähig.

Abs. 2: Übertragbarkeit nach § 19 Abs. 2 KommHVO

Nicht verbrauchte Aufwandsermächtigungen können bei Vorlage der gesetzlichen Voraussetzungen durch Entscheidung des Fachbereichsleiters II in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.

Püttlingen, den 11.11.2025

Stadt Püttlingen

Die Bürgermeisterin

Klein

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 91 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) und § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in den §§ 2 und 3 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Püttlingen genehmige ich

-gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in

Höhe von 512.000,00 €,

-gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 973.000,00 €.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 19.12.2025 bis zum 07.01.2026 im Rathaus Köllerbach, Zimmer Nr. 35 während der Dienststunden der Stadt Püttlingen öffentlich aus.

Püttlingen, 12.12.2025

Die Bürgermeisterin

Denise Klein