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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen zur Grundsteuerreform

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen für Grundsteuerzwecke ist am 31.01.2023 offiziell abgelaufen. Laut Mitteilung des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft fehlen im Saarland jedoch noch ca. 1/3 der Erklärungen.

Doch was passiert, wenn man die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht fristgerecht einreichen konnte?

Die Pflicht, die Feststellungserklärung einzureichen, besteht auch nach dem 31.01.2023 weiter. Reichen Sie Ihre Erklärung daher bitte schnellstmöglich ein.
Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes nicht einreicht, wird zunächst durch die Finanzverwaltung ein Erinnerungsschreiben erhalten. Bis Ende April wird es keine Verspätungs­zuschläge, Zwangsmaßnahmen oder Schätzungen geben. Ab Mai wird sanktioniert.

Diese und andere häufige Fragen und Irrtümer hat das Ministerium beantwortet und in einem Informationsschreiben zusammengefasst. Das Schreiben steht auf der Homepage der Stadt Püttlingen unter https://www.puettlingen.de/rathaus-service/infos-zur-grundsteuerreform?no_cache=1#c3750 als Download zur Verfügung.