Mit Genehmigung des LKVK des Saarlandes vom 01.09.1986, Lizenz Nr. B/005/86
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 30.03.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflegezentrum am Bahnhof“ gemäß § 13a BauGB beschlossen. Nun hat sich der Geltungsbereich vergrößert. Daher hat der Stadtrat am 14.02.2023 den erneuten Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung eines Pflegezentrums mit dazugehörigen Nutzungen. Hierzu ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Erweiterung eines Gewerbebetriebes am Bahnhof“ notwendig, der für das Plangebiet ein Gewerbegebiet festsetzt. Aus diesem Grund wird der Bebauungsplan geändert. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird dem stetig wachsenden Bedarf an Seniorenpflegeeinrichtungen Rechnung getragen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 19. April 2022 bis einschließlich 20. Mai 2022 statt. Aufgrund von Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren wurden weitere Gutachten erarbeitet und in die Planung aufgenommen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde angepasst. Deshalb hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.02.2023 den geänderten Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflegezentrum am Bahnhof“ einschließlich der Begründung gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt.
3. Erneute Auslegung der Planungsabsichten
Gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung und Gutachten in der Zeit vom 03. März 2023 bis einschließlich 17. März 2023 während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus in Köllerbach, In der Schäferei 8, Flur 1. Etage, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Folgende Unterlagen werden ausgelegt:
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit der Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter der Internetadresse https://www.puettlingen.de/rathaus-service/aktuell/bebauungsplanverfahren kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 17. März 2023 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Püttlingen, Fachbereich 3 - Planen und Umwelt, In der Schäferei 8, 66346 Püttlingen, gerichtet, im Rathaus Köllerbach zu Protokoll oder elektronisch per E-Mail an planenundumwelt@puettlingen.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06898/691-226, -225) oder per E-Mail (planenundumwelt@puettlingen.de ). Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Püttlingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Püttlingen, den 16.02.2023
Die Bürgermeisterin
Denise Klein