Wer Sanierungsmaßnahmen plant, steht meist zu Beginn vor einer großen Kostenfrage. Umfangreiche Baumaßnahmen können erforderlich sein, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen und somit langfristig gesehen Energiekosten einzusparen.
Aus diesem Grund werden zur Finanzierung von Sanierungen häufig Fördermittel in Anspruch genommen. Das aktuelle Förderprogramm, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), teilt sich in unterschiedliche Förderrichtlinien auf und flankiert die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Im Folgenden werden einige Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und bezüglich Anlagentechnik (außer Heizung) aufgeführt, die im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (Durchführung: KfW und BAFA) gefördert werden.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, 15% Zuschuss
Die Betrachtung der Gebäudehülle ist meist eine wichtige Grundlage für weitere Entscheidungen und stellt einen großen Angriffspunkt dar, um den Energiebedarf des Gebäudes zu verringern. Die BEG EM fördert hierbei z.B. folgende Maßnahmen:
Anlagentechnik (außer Heizung), 15% Zuschuss
Neben der Grundförderung von 15% kann für beide Förderschwerpunkte zusätzlich ein Bonus von 5% gelten, wenn die Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt wird (iSFP-Bonus). Der individuelle Sanierungsfahrplan muss dabei im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ gefördert worden sein. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme muss spätestens 15 Jahre nach der Erstellung des iSFP abgeschlossen sein.
Für beide Förderschwerpunkte ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Hierzu zählen alle hier aufgelisteten Personen: www.energie-effizienz-experten.de.
Im Zusammenhang mit einer im Rahmen der BEG-EM geförderten Maßnahme besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Förderung für eine Fachplanung und Baubegleitung (Fördersatz 50%) zu beantragen. Geeignete Energieberaterinnen und Energieberater sind ebenfalls in der Liste der Energieeffizienz-Experten zu finden.
Bitte beachten: Die vollständige Auflistung der Fördergegenstände, Fördersätze sowie Bedingungen und weiterer Informationen sind der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21. Dezember 2023 zu entnehmen.
Weitere Fragen zur BEG oder anderen Fördermöglichkeiten? Die Stadt Püttlingen bietet seit November 2023 in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Saarland Energieberatungen an (Terminvereinbarung unter 06898/691-218). Möglich sind sowohl persönliche Termine im Püttlinger Schlösschen, als auch telefonische Beratungen (beides dank öffentlicher Förderung kostenfrei).