Stadtrat beschließt Beantragung der Ausgliederung einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet L 5.02.01.1 „Püttlinger Wald – Erweiterungsfläche: Kloster Heilig Kreuz und Kreuzkapelle“
Der Stadtrat hat beschlossen, die Ausgliederung einer Teilfläche aus dem Landschaftssschutzgebiet L 5.02.01.1 zu beantragen, um so die Voraussetzungen zu schaffen, dass das Planungsrecht für den Neubau eines Wohngebäudes hergestellt werden kann.
Hintergrund hierfür ist die Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses. Dieses soll auf der Fläche eines ehemaligen genehmigten Garagengebäudes errichtet werden. Nachdem der Stadtrat der Beantragung der Ausgliederung zugestimmt hat, ist es nun Aufgabe der Verwaltung, den entsprechenden Antrag bei der Obersten Naturschutzbehörde zu stellen.
Bei positiver Beurteilung des Antrages durch die zuständige Behörde muss ein Planungsrecht (auf Kosten des Bauherrn) geschaffen werden, um ein Baurecht für das geplante Vorhaben zu ermöglichen. Dies erfolgt durch das Aufstellen einer sogenannten Abrundungssatzung. Diese ermöglicht es, kleinere Bereiche städtebaulicher Planungen einzugliedern, die sich an der Außengrenze von beplanten oder baulich entwickelten Gebieten befinden.
Urnenstelenanlage neben der Einsegnungshalle auf dem Friedhof Köllerbach – Stadtverwaltung reagiert auf Kritik aus der Bevölkerung
Aufgrund sich häufender Beschwerden aus der Bevölkerung hat die Stadtverwaltung beschlossen, keine weiteren Urnenstelen neben der Einsegnungshalle aufzustellen. Lediglich die 4 vorhandenen Fundamente werden genutzt und mit insgesamt 38 Würfeln belegt. Es ist vorgesehen, diesen Bereich entsprechend herzurichten und eine Bank aufzustellen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die künftige Belegung in anderen Bereichen auszuführen. Inzwischen wurde ein Planungsbüro beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie der Friedhof in Zukunft gestaltet werden könnte.