Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Saarland, Dorothee Merziger, informiert Ausbildungssuchende und Unternehmen am 16. März zum Thema Teilzeitausbildung. Interessierte können in der Zeit von 10.00 bis 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 0681/944 2301 anrufen und sich beraten lassen.
Bestimmte Lebensumstände führen manchmal dazu, dass eine Berufsausbildung nicht in Vollzeit absolviert werden kann – wenn beispielsweise ein eigenes Kind oder pflegebedürftige Personen zu betreuen sind. Aber auch andere Gründe können eine Rolle spielen. Die Teilzeitausbildung ist ein modernes Instrument der Ausbildungspolitik, das der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung trägt. Für Betriebe ist diese Form der Ausbildung ein klarer Wettbewerbsvorteil und nicht zuletzt auch ein Imagegewinn. Eine Ausbildung in Teilzeit bietet viele Vorteile für Unternehmen und Auszubildende. Die Auszubildenden können passend zur Betriebsstruktur eingesetzt werden. Unternehmen und Azubi sprechen die Ausbildungszeiten individuell miteinander ab. Ein Ausbildungsverhältnis, das wegen Elternzeit oder Pflegetätigkeit unterbrochen wurde, kann in Teilzeit fortgesetzt werden. Der Ausbildungsbetrieb profitiert vom hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein und Organisationstalent, über das Eltern oder Pflegepersonen aufgrund ihrer Rolle verfügen.
Kontakt: Dorothee Merziger (Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt), Tel.: 0681/944 2301, E-Mail: saarbruecken.bca@arbeitsagentur.de
Gute Werbung beleidigt und diskriminiert nicht. Sie wertet nicht eine Menschengruppe ab, um eine andere als Kundschaft zu gewinnen. Gute Werbung ist die Visitenkarte des Unternehmens. Sie ist respektvoll, informativ, vorausschauend und dadurch erfolgreich. Leider gibt es immer wieder Motive, die es darauf abgesehen zu haben scheinen, negativ aufzufallen und dadurch Reichweite zu generieren. Der Deutsche Werberat hat am 29. März 2022 seine Bilanz für das Jahr 2021veröffentlicht. Er entschied über 523 Fälle. Solche Werbemaßnahmen sind störend und schmerzhaft für Personen, die ohnehin schon mit Diskriminierungen im Alltag umgehen müssen und setzen das fatale Signal, dass Abwertung und Beschimpfung von „Anderen“ zu einem Witz werden könne. Um solche Motive gar nicht erst in der Öffentlichkeit zu sehen und den Urheber*innen durch die Kritik größere Aufmerksamkeit zu schenken, hat ein Bündnis für Antidiskriminierung nun einen Leitfaden für Werbetreibende veröffentlicht, der mit einer kurzen Checkliste dabei hilft, Diskriminierungen zu erkennen und zu beheben. „Wir sind überzeugt, dass Werbetreibende ihre Produkte und ihr Unternehmen positiv präsentieren wollen. Unser Leitfaden unterstützt sie darin, diskriminierungsfrei zu werben.“ erklärt eine Sprecherin des Bündnisses. Die Publikation ist bewusst auf die Zeit um den 8. März, den Internationalen Frauentag, gelegt, da insbesondere Frauen von intersektionaler, also vielfältiger Diskriminierung betroffen sind.
Das Bündnis, in dem das Antidiskriminierungsforum Saar e.V., die FrauenGenderBibliothek Saar, das Forum Geschlechterforschung der Universität des Saarlandes, die Landesarbeitsgemeinschaft Frauenbeauftragte Saarland und das Frauenbüro der Landeshauptstadt Saarbrücken vertreten sind, stellt diesen Leitfaden Werbetreibenden gratis zur Verfügung.
Bestellungen nimmt die Frauenbeauftragte Heike Neurohr-Kleer per Email an h.neurohr-kleer@landkreis-neunkirchen.de entgegen.