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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Info der Klimaschutzmanagerin

Fördermittel zur Gebäudesanierung 2024 (BEG EM): Heizung

Bei geplanten Sanierungsmaßnahmen spielt momentan das Thema Heizung eine bedeutende Rolle. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen sind auch hierfür Fördermittel zu beantragen (bei KfW und BAFA). Im Folgenden werden einige förderfähige Maßnahmen aufgelistet:

Anlagen zur Wärmeerzeugung, 30% Zuschuss

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen (neben Grundförderung 5% Effizienzbonus möglich)
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis Erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Provisorische Heizungstechnik bei Heizungsdefekt im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung

Neben der genannten Grundförderung von 30% können zusätzliche Boni gelten: Klimageschwindigkeitsbonus (maximal 20%), Einkommensbonus (30%). Der maximale Zuschuss für die Förderung beträgt jedoch 70%.

Heizungsoptimierung

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz (z.B. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen) à 15% Zuschuss
  • Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen (Reduzierung der Staubemissionen) à 50% Zuschuss

Bei der Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung kann zusätzlich zur Grundförderung ein Bonus von 5% gelten, sofern die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans durchgeführt wird (iSFP-Bonus).

Bei beiden Förderschwerpunkten muss nicht zwingend ein Energieeffizienz-Experte (www.energie-effizienz-experten.de) eingebunden werden, außer es wird der iSFP-Bonus in Anspruch genommen. Wird die Maßnahme ohne Sanierungsfahrplan durchgeführt, ist die Erklärung eines Fachunternehmers ausreichend.

Im Zusammenhang mit einer im Rahmen der BEG-EM geförderten Maßnahme besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Förderung für eine Fachplanung und Baubegleitung (Fördersatz 50%) zu beantragen. Geeignete Energieberaterinnen und Energieberater sind in der Liste der Energieeffizienz-Experten zu finden.

Bitte beachten: Die vollständige Auflistung der Fördergegenstände, Fördersätze sowie Bedingungen und weiterer Informationen sind der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21. Dezember 2023 zu entnehmen.

Weitere Fragen zur BEG oder anderen Fördermöglichkeiten? Die Stadt Püttlingen bietet seit November 2023 in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Saarland Energieberatungen an (Terminvereinbarung unter 06898/691-218). Möglich sind sowohl persönliche Termine im Püttlinger Schlösschen, als auch telefonische Beratungen (beides dank öffentlicher Förderung kostenfrei).