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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Püttlingen über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze und die Einforderung von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer vom 11. Dezember 1996 (Hebesatz- und Kleinbetrags-Satzung)

4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Püttlingen über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze und die Einforderung von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer vom 11. Dezember 1996 (Hebesatz- und Kleinbetrags-Satzung)

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.12.2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) und der §§ 25 und 28 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes v. 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387), wird auf Beschluss des Stadtrates vom 20.02.2025 die Satzung der Stadt Püttlingen über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze und die Einforderung von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer folgende Änderungssatzung zur Hebesatz- und Kleinbetrags-Satzung erlassen:

Artikel I

In § 1 (Realsteuerhebesätze) wird

1. Satz 1 wie folgt geändert:

Nach dem Abschnitt „Grundsteuer B (für die bebauten und baulich nutzbaren Grundstücke)“ wird „360 v. H.“ gestrichen und „folgende Hebesätze

1.

2025:

400 v. H.

2.

2026:

410 v. H.

3.

2027:

420 v. H.

4.

2028:

430 v. H.

5.

2029:

440 v. H.“

eingefügt.

Artikel II

Die 4. Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Püttlingen, 20.02.2025
Die Bürgermeisterin
Denise Klein

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Püttlingen, den 21.02.2025
Die Bürgermeisterin
Denise Klein