Lageplan Schildbach-Brücke
Lageplan Unstrut-Brücke
Die nachstehend aufgeführten Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil der 14. Gemeinderatssitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unstruttal, die am 12.12.2022 im OT Ammern stattfand, gefasst.
Beschluss-Nr.: 14-223-2022
Bestätigung der Tagesordnung
Die Mitglieder des Gemeinderates bestätigen die vorgelegte Tagesordnung für die 14. Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2022.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 17
Anwesende Stimmberechtigte: 16
| Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltung: - |
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 14-224-2022
Beschluss zur Bestätigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 13. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unstruttal vom 05.09.2022
Der Gemeinderat bestätigt die Rechtmäßigkeit der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 13. Sitzung des Gemeinderates vom 05.09.2022
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 17
Anwesende Stimmberechtigte: 16
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltung: 2 |
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 14-225-2022
Beschluss zum Teilauseinandersetzungsvertrag bezüglich Waldgrundstücke und Aktien aus Anlass der Gemeindeneugliederung
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung des Teilauseinandersetzungsvertrages bezüglich der Waldgrundstücke und Aktien aus Anlass der Gemeindeneugliederung.
Begründung:
Aufgrund der Gesetzesregelung zur Neugliederung (ThürGNGG 2023) i.V.m. den koordinationsrechtlichen Verträgen wird entsprechend die endgültige Teilauseinandersetzung geregelt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 17
Anwesende Stimmberechtigte: 16
| Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltung: - |
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 14-226-2022
Beschluss zur Kreditaufteilung aus Anlass der Gemeindeneugliederung
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung und Billigung des Teilauseinandersetzungsvertrages bezüglich der Kreditaufteilung aus Anlass der Gemeindeneugliederung.
Begründung:
Aufgrund der Gesetzesregelung zur Neugliederung (ThürGNGG 2023) i.V.m. mit den koordinationsrechtlichen Verträgen wird entsprechend die endgültige Teilauseinandersetzung geregelt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 17
Anwesende Stimmberechtigte: 16
| Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltung: - |
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 14-227-2022
Inanspruchnahme der Verlängerung der Optionsfrist und Anwendung der Übergangsregelung für die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Der Gemeinderat erklärt, dass bei Beschluss der möglichen Verlängerung der Optionsfrist für die Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen, die Gemeinde Unstruttal, weiterhin die Übergangsregelung entsprechend der gesetzlichen Fristen angewendet wird.
Begründung:
Mit Gemeinderatsbeschluss GMR 12-124-2016 wurde beschlossen, dass die Übergangsregelung für die Gemeinde Unstruttal in Anspruch genommen wird. Dies betraf Umsätze und Leistungen, die vor dem 01. Januar 2021 ausgeführt wurden. Durch eine Verlängerung der Optionsfrist bis zum 31.12.2022 wurde der Zeitraum verlängert. Aktuell wird im Bundestag diskutiert, ob eine weitere Verlängerung um weitere 2 Jahre beschlossen wird. Die Entscheidung fällt jedoch erst Ende Dezember.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 17
Anwesende Stimmberechtigte: 16
| Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltung: - |
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 14-228-2022
Beschluss zur nachträglichen Genehmigung und Billigung des Vertragsabschlusses zur Lohn- und Gehaltsabrechnung
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt die nachträgliche Genehmigung und Billigung des durch den Bürgermeister abgeschlossenen Vertrages zur Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 17
Anwesende Stimmberechtigte: 16
| Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltung: - |
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 14-229-2022
Beschluss über die Vorlage Bericht über die überörtliche Prüfung „Verwaltung des kommunalen landwirtschaftlichen Grundvermögens der Jahre 2015 bis 2020“
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal nimmt den Bericht über die überörtliche Prüfung „Verwaltung des kommunalen landwirtschaftlichen Grundvermögens der Jahre 2015 bis 2020“ zur Kenntnis.
Bemerkung:
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürPrBG ist der Prüfbericht der kommunalen Vertretung bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 17
Anwesende Stimmberechtigte: 16
| Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltung: - |
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 14-230-2022
Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Unstruttal (Hebesatz-Satzung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Unstruttal (Hebesatz-Satzung).
Begründung:
Bisher wurden jedes Jahr die Hebesätze für das Haushaltsjahr mit der Haushaltssatzung beschlossen.
Um nunmehr, jedoch im Rahmen der Gebietsreform die Hebesätze mit den neu aufgenommenen Ortsteilen zu vereinheitlichen, wird diese Hebesatz-Satzung beschlossen.
Die Hebesätze sind dabei gegenüber dem Jahr 2022 der Gemeinde Unstruttal unverändert.
Anlage
Satzung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 17
Anwesende Stimmberechtigte: 16
| Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltung: - |
Hartung
Bürgermeister
Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414), in Verbindung mit § 2 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung von 19. September 2000 (GVNL. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I, S. 2931) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I, S. 911) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal in der Sitzung vom 12. Dezember 2022 folgende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer:
§ 1
Steuerhebesätze der Realsteuern
Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Unstruttal ab dem Kalenderjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | — 300 v.H. | |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft
Unstruttal, den 28.12.2022
Hartung
Bürgermeister — - Siegel -
Beschluss-Nr.: 14-231-2022
Beschluss zur Einziehung der Schildbach-Brücke
Der Gemeinderat beschließt die Einziehung der Brücke über den Schildbach bei Ammern (Gemarkung Ammern, Flur 5, Flurstück 181/2), gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.11.2020 (GVBl. S. 560) vom öffentlichen Gemeingebrauch.
Begründung:
Das Brückenbauwerk in Ammern an dem kommunalen Landwirtschaftsweg ist seit 7 Jahren für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die baulichen Voraussetzungen zur Aufnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs sind nicht gegeben. Ein Brückenneubau bzw. Sanierung ist aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht vorgesehen.
Die Absicht zur Einziehung des Brückenbauwerkes wurde nach § 8 Abs. 3 ThürStrG drei Monate vor ihrer Durchführung öffentlich bekannt gemacht. Einwände gegen die Einziehung des Bauwerkes wurden nicht vorgebracht.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 17
Anwesende Stimmberechtigte: 16
| Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltung: - |
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 14-232-2022
Beschluss zur Einziehung der Unstrut-Brücke
Der Gemeinderat beschließt die Einziehung der Brücke über die Unstrut bei Horsmar (Gemarkung Horsmar, Flur 8, Flurstück 39/2 angrenzend), gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.11.2020 (GVBl. S. 560) vom öffentlichen Gemeingebrauch.
Begründung:
Das Brückenbauwerk in Beyrode am Landwirtschaftsweg ist seit 19 Jahren für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gesperrt. Für die kommunale Ortsverbindung und die örtliche Landwirtschaft ist das Bauwerk nicht erforderlich. Ein Brückenneubau ist aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht vorgesehen.
Die Absicht zur Einziehung des Brückenbauwerkes wurde nach § 8 Abs. 3 ThürStrG drei Monate vor ihrer Durchführung öffentlich bekannt gemacht. Vorgebrachte Widersprüche zur Einziehung der Unstrut-Brücke konnten ausgeräumt werden.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 17
Anwesende Stimmberechtigte: 16
| Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltung: - |
Hartung
Bürgermeister