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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 1/2023
Gemeinde Unstruttal
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Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuern und Gewerbesteuer 2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Unstruttal (Hebesatz-Satzung) beschlossen. Somit sind die Hebesätze für das Kalenderjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuern

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

 — 

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist damit für die Grundstückseigentümer in den Ortsteilen Ammern, Dachrieden, Eigenrode, Horsmar, Kaisershagen und Reiser keine Änderung eingetreten und auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 wird verzichtet.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheid-Erteilung nicht geändert hat und in den Ortsteilen Ammern, Dachrieden, Eigenrode, Horsmar, Kaisershagen oder Reiser liegen, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes - GrStG - vom 07. August 1973 (BGBl. S. 965) in der derzeit geltenden Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer, wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Grundsteuer wird mit in den zuletzt erteilten Steuerbescheid festgesetzten Beträgen fällig. Die Steuern sind in dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid genannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeinde Unstruttal zu überweisen.

Soweit der Gemeinde Unstruttal ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt bzw. ein Dauerauftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen bzw. von der Bank an die Gemeinde Unstruttal überwiesen. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Gemeinde Unstruttal während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

2.

Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach der Ersatzbemessungsgrundlage gemäß § 42 GrStG. Für solche Grundstücke ist die Steueranmeldung für jedes Kalenderjahr bis zum

1. Fälligkeitstag der Grundsteuer abzugeben (§ 44 Abs. 3 GrStG).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Unstruttal, Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal einzulegen oder auf elektronischem Wege durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes zu erheben. Die De-Mail-Adresse lautet: post@gemeinde-unstruttal.de-mail.de.

Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen erhoben wird.

Die Einlegung des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Nr.1 VwGO).

Hinweis: Eine herkömmliche E-Mail erfüllt die formellen Anforderungen an eine wirksame Widerspruchseinlegung nicht.

Unstruttal, 03.01.2023

Hartung  —  - Siegel -

Bürgermeister

Allgemeiner Hinweis:

Die Grundstückseigentümer der Ortsteile Dörna, Lengefeld, Kleinkeula, Menteroda, Sollstedt, Urbach und Zaunröden der Gemeinde Unstruttal erhalten einen neuen Steuerbescheid.

Die Grundsteuer wird mit den Beträgen, die in den Abgabebescheiden festgesetzt sind, fällig. Diese sind auf das Konto der Gemeinde Unstruttal (Sparkasse Unstrut Hainich; DE86820560600511002920) fristgerecht zu überweisen. Soweit der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die fälligen Abgaben durch die Gemeinde entsprechend eingezogen.

Die Steuerzahler, die einen Dauerauftrag an die nunmehr aufgelöste Gemeinde erteilt haben, möchten wir bitten nach Eingang des Bescheides die Änderung bei ihrer Bank zu veranlassen oder der Gemeinde Unstruttal ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Jahressteuerbetrag angerechnet.