Beschluss-Nr.: 18-275-2023
Beschluss zur Bestätigung der Tagesordnung für die 18. Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2023
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-276-2023
Beschluss zur Bestätigung der Niederschrift der 17. Sitzung des Gemeinderates vom 04.07.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal bestätigt die Rechtmäßigkeit der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 17. Sitzung des Gemeinderates vom 04.07.2023.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: 2
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-277-2023
Beschluss über die Hinweise und Regeln über die Veröffentlichung von Artikeln im Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt die Aufstellung von Hinweisen und Regeln über die Veröffentlichung von Artikeln im Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-278-2023
Beschluss zur Bestellung eines Wahlleiters/in und dessen Stellvertreter/in für die Kommunalwahl am 26.05.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt, gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG),
| Frau Sabine Grabow | als Wahlleiterin sowie |
| Frau Rosalie Breitenstein | als Stellvertreterin der Wahlleiterin |
für die am 26.05.2024 durchzuführenden Kommunalwahlen zu berufen. Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-279-2023
Beschluss über den Beitritt zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Thüringen für den Gemeindewald Unstruttal
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt den Beitritt der Gemeinde Unstruttal zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Thüringen (FWV) für den Gemeindewald Unstruttal.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-280-2023
Beschluss über die Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Pöthener Weg“ durch Ergänzung eines 2. Bauabschnittes der Gemeinde Unstruttal, Gemarkung Menteroda gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt die Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Pöthener Weg“ durch Ergänzung eines 2. Bauabschnittes zum Zweck der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Menteroda, Flur 12, Flurstücke 1211, 1216, 1225, 1227/2, 1234, Flurstücksteile aus 979/78, 979/44, 986/2 u. 1230.
| Lage: | * | südlicher Ortsrand von Menteroda, |
| * | süd-westlich des bestehenden Wohngebietes Pöthener Weg |
Begründung:
Das vorhandene Wohngebiet „Pöthener Weg“ ist in seinen Kapazitäten ausgelastet. Alle Bauplätze sind vergeben. Die Nachfrage an Bauland bleibt aber bestehen. Die Erweiterung des Wohngebietes erfolgt in Richtung Süd-Westen. Die Erschließung ist gesichert, da der Anschluss an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen in der Planstraße A vorgenommen werden kann.
Das Plangebiet umfasst eine Grundstücksfläche 7.800 m².
Der Beschluss ist ortsüblich nach Hauptsatzung bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-281-2023
Beschluss über die Billigung des Planentwurfes und über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der Erweiterung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Pöthener Weg“ der Gemeinde Unstruttal
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal billigt den vorliegenden Vorentwurf der Erweiterung des Bebauungsplanes „Wohngebiet - Pöthener Weg“ bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (Teil A), der Begründung (Teil B) sowie der Fortschreibung des Umweltberichtes mit integriertem Grünordnungsplan (Teil C) und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich nach Hauptsatzung bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-282-2023
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der ehemaligen Gemeinde Menteroda
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt nach örtlicher Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises und dessen Abschlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der ehemaligen Gemeinde Menteroda für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022.
In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachgewiesen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht erläutert.
Folgendes Ergebnis wurde festgestellt:
| VWH - | Einnahmen | 3.288.350,53 € |
|
| Ausgaben | 3.419.233,39 € | mit einem |
| IST-Fehlbetrag von | 130.882,86 € |
| |
|
|
| |
| VMH - | Einnahmen | 443.346,51 € |
|
| Ausgaben | 325.394,28 € | mit einem |
| IST-Überschuss von | 117.952,23 € |
| |
Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises hat das Jahresrechnungsergebnis durch eine örtliche Prüfung in der Zeit vom 29.08.2023 bis 13.09.2023 in den Diensträumen der Gemeinde Unstruttal durchgeführt.
Die Unterlagen über die Aufstellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 können jederzeit durch die Gemeinderatsmitglieder in den Räumen der Gemeindeverwaltung eingesehen werden (§ 80 Abs. 5 ThürKO). Die festgestellte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist mit dem Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Entsprechend § 80 Abs. 4 ThürKO wird die festgestellte Jahresrechnung 2022 der ehemaligen Gemeinde Menteroda mit ihren Anlagen, der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2022 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastungen für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom 22.01.2024 - 02.02.2024 in der Gemeindeverwaltung Unstruttal, Herrenstraße 43, Unstruttal OT Ammern während der allgemeinen Dienstzeiten zur jedermanns Einsicht ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-283-2023
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Unstruttal
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt nach örtlicher Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises und dessen Abschlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Unstruttal für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022.
In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachgewiesen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht erläutert.
Folgendes Ergebnis wurde festgestellt:
| VWH - | Einnahmen | 5.105.390,61 € |
|
| Ausgaben | 5.127.102,17 € | mit einem |
| IST-Fehlbetrag von | 21.711,56 € |
| |
|
|
|
|
| VMH - | Einnahmen | 1.527.024,08 € |
|
| Ausgaben | 933.647,34 € | mit einem |
| IST-Überschuss von | 593.376,74 € |
| |
Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises hat das Jahresrechnungsergebnis durch eine örtliche Prüfung in der Zeit vom 13.09.2023 bis zum 06.10.2023 in den Diensträumen der Gemeinde Unstruttal durchgeführt.
Die Unterlagen über die Aufstellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 können jederzeit durch die Gemeinderatsmitglieder in den Räumen der Gemeindeverwaltung eingesehen werden (§ 80 Abs. 5 ThürKO).
Die festgestellte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist mit dem Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Entsprechend § 80 Abs. 4 ThürKO wird die festgestellte Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Unstruttal mit ihren Anlagen, der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2022
sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastungen für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom 22.01.2024 - 02.02.2024 in der Gemeindeverwaltung Unstruttal, Herrenstraße 43, Unstruttal OT Ammern während der allgemeinen Dienstzeiten zur jedermanns Einsicht ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: 1
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-284-2023
Beschluss zur Entlastung des Beigeordneten Uwe Trautvetter für das Haushaltsjahr 2022 der ehemaligen Gemeinde Menteroda
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt nach örtlicher Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises und dessen Abschlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der ehemaligen Gemeinde Menteroda für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Beigeordneten Uwe Trautvetter, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat.
Begründung:
Der Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 kann jederzeit durch die Gemeinderatsmitglieder eingesehen werden (§ 80 Abs. 5 ThürKO).
Der Beschluss über die Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 22.01.2024 - 02.02.2024 in der Gemeindeverwaltung Unstruttal, Herrenstraße 43, Unstruttal OT Ammern während der allgemeinen Dienstzeiten zur jedermanns Einsicht ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: 1
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-285-2023
Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters Martin Wacker für das Haushaltsjahr 2022 der ehemaligen Gemeinde Menteroda
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt nach örtlicher Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises und dessen Abschlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der ehemaligen Gemeinde Menteroda für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters Martin Wacker.
Begründung:
Der Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 kann jederzeit durch die Gemeinderatsmitglieder eingesehen werden (§ 80 Abs. 5 ThürKO).
Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 22.01.2024 - 02.02.2024 in der Gemeindeverwaltung Unstruttal, Herrenstraße 43, Unstruttal OT Ammern während der allgemeinen Dienstzeiten zur jedermanns Einsicht ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-286-2023
Beschluss zur Entlastung des Beigeordneten Hartmut Meyenberg für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Unstruttal
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt nach örtlicher Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises und dessen Abschlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Unstruttal für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Beigeordneten Hartmut Meyenberg, soweit dieser den Bürgermeister vertreten hat.
Begründung:
Der Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 kann jederzeit durch die Gemeinderatsmitglieder eingesehen werden (§ 80 Abs. 5 ThürKO).
Der Beschluss über die Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 22.01.2024 - 02.02.2024 in der Gemeindeverwaltung Unstruttal, Herrenstraße 43, Unstruttal OT Ammern während der allgemeinen Dienstzeiten zur jedermanns Einsicht ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: 1
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-287-2023
Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters Michael Hartung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Unstruttal
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt nach örtlicher Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises und dessen Abschlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Unstruttal für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters Michael Hartung.
Begründung:
Der Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 kann jederzeit durch die Gemeinderatsmitglieder eingesehen werden (§ 80 Abs. 5 ThürKO).
Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 22.01.2024 - 02.02.2024 in der Gemeindeverwaltung Unstruttal, Herrenstraße 43, Unstruttal OT Ammern während der allgemeinen Dienstzeiten zur jedermanns Einsicht ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: 2
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-288-2023
Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe der Bewirtschaftungskosten
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die Bewirtschaftungskosten der gemeindeeigenen Liegenschaften in den Haushaltsstellen der Gruppierung 5400 in Höhe von maximal
40.000,00 €.
Begründung:
Die überplanmäßige Ausgabe resultiert aus Nachzahlungen aus den Vorjahren für die einzelnen Liegenschaften sowie übernommene ungünstige Tarifabschlüsse. Weiterhin erhöhen die Anbieter aufgrund gestiegener Beschaffungs- und Vertriebskosten ihre Preise stetig.
Die Deckung erfolgt aus der Rücklage.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-289-2023
Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe der Kreis- und Schulumlage
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die Kreisumlage 2023 auf der Haushaltsstelle 9000.8320 in Höhe von 128.000,00 € sowie für die Schulumlage auf der Haushaltsstelle 9000.8321 in Höhe von 23.000,00 €.
Begründung:
Gemäß Haushaltsplanung erfolgt der Ansatz auf der Haushaltsstelle 9000.8320 in Höhe von 2.400.000,00 € für die Kreisumlage und auf der Haushaltsstelle 9000.8321 in Höhe von 305.000,00 €.
Die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage resultiert aus den veränderten Umlagegrundlagen im Rahmen der Gebietsreform. Zur Haushaltsplanung wurden die Werte der durch den Unstrut-Hainich-Kreis berechneten vorläufigen Kreis- und Schulumlage angenommen.
Die Deckung erfolgt aus der Rücklage.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-290-2023
Beschluss zur überplanmäßige Ausgabe der Straßenbaumaßnahme Robert-Bosle-Straße im Ortsteil Menteroda
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die Straßenbaumaßnahme Robert-Bosle-Straße im Ortsteil Menteroda in der Haushaltsstelle 6300.9428 in Höhe von
75.986,93 €.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-291-2023
Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe 2024 für Zuschuss an freien Träger für Kindertagesstätte Bärenstübchen Ammern
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für den geplanten Zuschuss 2024 des freien Trägers Arbeiter-Samariter-Bund für die Kindertagesstätte Bärenstübchen in Ammern auf der Haushaltsstelle 4640.7180 in Höhe von
36.251,00 €.
Begründung:
Gemäß Haushaltsplanung für das Jahr 2024 erfolgt der Ansatz auf der Haushaltsstelle 4640.7180 in Höhe von 890.000,00 € für den Zuschuss des freien Trägers für die Kindertagesstätte in Ammern. Laut aktueller Vorlage des Wirtschaftsplans 2024 durch den Arbeiter-Samariter-Bund beläuft sich der errechnete Zuschuss auf 926.251,00 €.
Die Kostensteigerung betreffen die Personalkosten, welche durch Entgelterhöhungen, sowie aus den veränderten Personalschlüsseln laut Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) resultieren.
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 4640.7183.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-292-2023
Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe 2024 Zuschuss an freien Träger für Kindertagesstätte Unstrutspatzen Horsmar
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für den geplanten Zuschuss 2024 des freien Trägers Das Priorat für Kultur und Soziales e.V. für die Kindertagesstätte Unstrutspatzen in Horsmar in der Haushaltsstelle 4640.7182 in Höhe von
27.431,09 €.
Begründung:
Gemäß Haushaltsplanung für das Jahr 2024 erfolgt der Ansatz in der Haushaltsstelle 4640.7180 in Höhe von 585.000,00 € für den Zuschuss des freien Trägers für die Kindertagesstätte in Horsmar. Laut aktueller Vorlage des Wirtschaftsplanes 2024 durch Das Priorat für Kultur und Soziales e.V. beläuft sich der errechnete Zuschuss auf 612.431,09 €. Die Kostensteigerung betreffen die Personalkosten, welche durch Entgelterhöhungen, Auszahlung eines Inflationsausgleichgeldes, sowie aus den veränderten Personalschlüsseln laut Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) resultieren.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstellen 4640.1782 und 4640.1783 sowie aus der Rücklage.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-293-2023
Beschluss zur Genehmigung von Übertragungsvermerken im Haushalt 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt die Genehmigung von Übertragungsvermerken im Haushalt 2023 auf das Haushaltsjahr 2024 für die Haushaltsstellen 0200.5010, 5800.5010, 5800.5102, 6300.5010, 6310.5010, 7500.5010, 7610.5010 und 8810.5010.
Begründung:
Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes können nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) für übertragbar erklärt werden, wenn dadurch die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung gefördert wird. Diese Voraussetzungen werden hier erfüllt.
Die Maßnahmen wurden bereits ausgeschrieben und größtenteils beauftragt. Leider konnten die Maßnahmen witterungsbedingt oder durch Personal- oder Materialengpässe nicht mehr im Haushaltsjahr 2023 ausgeführt werden. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt nunmehr im Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-294-2023
Ermächtigungsbeschluss zum Kauf eines Bauhoffahrzeuges für die Gemeinde Unstruttal
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, ein Bauhoffahrzeug für die Gemeinde Unstruttal zum Zwecke der Nutzung für gemeindliche Dienstfahrten im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel, zu kaufen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 18-295-2023
Ankündigungsbeschluss zur Anpassung der Verpflegungskosten in der Kita Luhnewichtel im Ortsteil Lengefeld
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal beschließt, aufgrund der Erhöhung der Verpflegungskosten durch den derzeitigen Essensanbieter „Bickenrieder Landküche GmbH“ sowie steigende Personalkosten, die Gebühren für die Ganztagsverpflegung auf maximal 6,50 € pro Tag in der Kita Luhnewichtel im Ortsteil Lengefeld anzupassen.
Die Anpassung soll rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 32
Anwesende Stimmberechtigte: 24
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Hartung
Bürgermeister