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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Unstruttal
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Wahl der Schiedspersonen / stellvertretende Schiedspersonen

Auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) ruft die Gemeinde Unstruttal alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich für die im April 2024 beginnende Amtszeit einer Schiedsperson und dessen Stellvertreter für die Schiedsstelle der Gemeinde Unstruttal sowie für die Außenstelle Menteroda zu bewerben.

Wir möchten auch weiterhin mindestens zwei Anlaufstellen für unsere Gemeinde vorhalten. Daher suchen wir für die Schiedsstelle der Gemeinde Unstruttal im Ortsteil Ammern sowie für die Schiedsstelle der Gemeinde Unstruttal Außenstelle Ortsteil Menteroda jeweils eine Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson.

Die Schiedspersonen / stellvertretende Schiedspersonen werden vom Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger senden bitte das beigefügte Bewerbungsformular im Original bis zum 15.02.2024 an die

Gemeinde Unstruttal

Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

1.

wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

2.

eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solche Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

3.

eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;

4.

eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihre Vermögen beschränkt ist.

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer:

1.

bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

2.

bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,

3.

nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Grabow telefonisch unter 03601 8862667 oder per E-Mail: hauptamt@gemeinde-unstruttal.de zur Verfügung.

Michael Hartung

Bürgermeister