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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 1/2025
Gemeinde Unstruttal
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Öffentliche Bekanntmachungen

Versand neuer Grundsteuerbescheide

Die Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihren Grundbesitz erhalten.

Da alle Eigentümer auch neue Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt erhalten haben, müssen auch für alle Eigentümer neue Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde erstellt werden.

Die neuen Grundsteuerbescheide ab 2025 werden im Laufe des Januars von der Gemeinde Unstruttal ortsweise erstellt und versendet. Bitte beachten Sie auch den Hinweis der Gültigkeit für die Folgejahre, sowie die Fälligkeiten (Quartalszahler: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11; Jahreszahler 01.07.). Sollten Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, wird Ihnen dieser noch zugestellt.

Bitte warten Sie mit der Bezahlung auf den Erhalt ihrer Bescheide. Vorhandene Sepa-Lastschriftmandate werden weiterhin verwendet. Bitte denken Sie daran ggf. vorhandene Daueraufträge zu ändern.

Ausgewählte Fragen und Antworten zur Grundsteuer sind auf unserer Homepage www.gemeinde-unstruttal.de zu finden. Weitere Informationen sind unter https://grundsteuerreform.de/ aufgeführt.

Wedel

Leitung Finanzverwaltung