Der 2. Änderungsbeschluss mit Begründung und den weiteren Anlagen:
| - | Kopie des 2. Änderungsbeschlusses vom 01.12.2025 |
| - | Gebietskarte zum 2. Änderungsbeschluss in der Fassung vom 01.12.2025 |
werden unter Bezugnahme auf die §§ 110 und 135 des Flurbereinigungsgesetzes in der Zeit vom
19. Januar 2026 bis einschließlich 30. Januar 2026
während der allgemeinen Dienstzeiten der Gemeinde Unstruttal in den Diensträumen der Gemeindeverwaltung, Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal, Bauamt, Zimmer 2.5 zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Zuständige Behörde für das Verfahren ist:
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,
Flurbereinigungsbereich Nordthüringen,
Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis;
Telefon: 0361 57 4114 464
E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de
gez. Michael Hartung
Bürgermeister