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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 11/2023
Gemeinde Unstruttal
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Öffentliche Bekanntmachung zur Einebnung von Grabstätten

Das Nutzungsrecht der nachfolgend aufgeführten Grabstätten ist abgelaufen.

Die Nutzungsberechtigten der Grabstellen konnten trotz intensiver Nachforschungen nicht ermittelt werden.

Hinterbliebene werden hiermit aufgefordert, sich umgehend bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Unstruttal, Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal (Tel.: 03601/8862674) zu melden und die Grabentfernung zu beantragen.

Geschieht die Entfernung der Grabstätten nicht binnen 3 Monaten nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, so werden sie gemäß § 25 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Unstruttal von Amts wegen eingeebnet.

Folgende Grabstätten sind betroffen:

Friedhof im Ortsteil Horsmar

Einzelurnengrabstätte, Feld I, Nr. 36

Verstorbener:

Erhard Fürstenberg

Einzelurnengrabstätte, Feld I, Nr. 42

Verstorbener:

Werner Hentrich

Einzelurnengrabstätte, Feld I, Nr. 43

Verstorbene:

Johanna Hillmann

Michael Hartung

Bürgermeister