Die Gemeinde Unstruttal stellt hiermit öffentlich zu.
Name: Wolfgang Haugwitz
Letzte bekannte Anschrift:
Steinbergweg 1, 99996 Unstruttal, unbekannt verzogen auf die Philippinen
Dokumente: Grundsteuerbescheid, AZ.: 08/00-0606-94/003-010 vom 02.01.2025 für das Jahr 2025 und Folgejahre
Name: Michael Voges
Letzte bekannte Anschrift:
Am Südhang 11, 64739 Höchst, Aufenthaltsort unbekannt
Dokumente: Grundsteuerbescheid, AZ.: 08/00-0012-43/003-010 vom 02.01.2025 für das Jahr 2025 und Folgejahre
Name: Ali Ghiaee
Letzte bekannte Anschrift:
Aufenthaltsort unbekannt
Dokumente: Grundsteuerbescheid, AZ.: 08/00-0255-20/003-010 vom 02.01.2025 für das Jahr 2025 und Folgejahre
Name: IVG Immobilien GmbH
Letzte bekannte Anschrift:
Pistorf 125/5, 8443 Gleinstätten, Österreich
Dokumente: Grundsteuerbescheide, AZ.: 08/00-0900-54/003 bis 005-010 vom 01.08.2025 für das Jahr 2025 und Folgejahre
Die Bescheide können in der Verwaltung der Gemeinde Unstruttal, Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden.
Die Grundsteuerbescheide werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) öffentlich zugestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.
Unstruttal, den 14.11.2025
Hartung
Bürgermeister