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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 11/2025
Gemeinde Unstruttal
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Mitteilungen

Die Gemeinde Unstruttal stellt hiermit öffentlich zu.

Name: Wolfgang Haugwitz

Letzte bekannte Anschrift:

Steinbergweg 1, 99996 Unstruttal, unbekannt verzogen auf die Philippinen

Dokumente: Grundsteuerbescheid, AZ.: 08/00-0606-94/003-010 vom 02.01.2025 für das Jahr 2025 und Folgejahre

Name: Michael Voges

Letzte bekannte Anschrift:

Am Südhang 11, 64739 Höchst, Aufenthaltsort unbekannt

Dokumente: Grundsteuerbescheid, AZ.: 08/00-0012-43/003-010 vom 02.01.2025 für das Jahr 2025 und Folgejahre

Name: Ali Ghiaee

Letzte bekannte Anschrift:

Aufenthaltsort unbekannt

Dokumente: Grundsteuerbescheid, AZ.: 08/00-0255-20/003-010 vom 02.01.2025 für das Jahr 2025 und Folgejahre

Name: IVG Immobilien GmbH

Letzte bekannte Anschrift:

Pistorf 125/5, 8443 Gleinstätten, Österreich

Dokumente: Grundsteuerbescheide, AZ.: 08/00-0900-54/003 bis 005-010 vom 01.08.2025 für das Jahr 2025 und Folgejahre

Die Bescheide können in der Verwaltung der Gemeinde Unstruttal, Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden.

Die Grundsteuerbescheide werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) öffentlich zugestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.

Unstruttal, den 14.11.2025

Hartung

Bürgermeister