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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 12/2023
Gemeinde Unstruttal
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Widerspruchsrecht zu Datenübermittlungen

Gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) vom 01.11.2015 (BGB I Seite 084) darf die Meldebehörde Daten der Einwohner übermitteln.

Es besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, gegen diese Datenübermittlungen Widerspruch einzulegen.

1.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (iVm) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

2.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG iVm § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

3.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

4.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 3 BGM widersprechen. Bürger, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der

Gemeinde Unstruttal

Einwohnermeldeamt

Herrenstr. 43, 99974 Unstruttal

Widerspruch einlegen.

Widersprüche, die bereits gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen werden.

Rosalie Breitenstein

Einwohnermeldeamt