Die Dyckerhoff GmbH, Werk Deuna, Industriestraße 7 in 37355 Deuna stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz den Antrag auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes zur Erweiterung des Kalksteintagebaues Deuna gemäß § 52 Absatz 2a Bundesberggesetz (BBergG) für das Vorhaben „Erweiterung der Abbaufläche in südliche und südöstliche Richtung um ca. 83 ha innerhalb des Bergwerkseigentums Deuna“. Der bestehende Tagebau sowie die geplante Erweiterung befinden sich in den Landkreisen Kyffhäuserkreis, Eichsfeldkreis und Unstrut-Hainich-Kreis mit den Gemarkungen Rüdigershagen, Zaunröden, Keula und Deuna. Die Erweiterungsfläche umfasst die Flurstücke 1, 2, 6, 7 und 8/1, Flur 2 in der Gemarkung Zaunröden und die Flurstücke 968 und 970/4, Flur 5 in der Gemarkung Keula.
Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Nr. 1b) Anstrich aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben.
Entsprechend dieser Vorschrift ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist in diesem Verfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
| 1. | Der Antrag auf Zulassung und die Planunterlagen mit UVP-Bericht und FFH-Verträglichkeitsstudie, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Landschaftspflegerischem Begleitplan und Fachgutachten zu Schall- und Staubimmissionen, Sprengerschütterungen, Waldstabilisierung, Hydrogeologie und Bodenschutz vom 03. Juni 2025 werden in der Zeit vom | |
| 05. Januar 2026 bis 04. Februar 2026 | |
| - | in der Gemeinde Niederorschel, Bauamt, Bergstraße 51 in 37355 Niederorschel, in der Zeit von: |
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| Mo.-Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Mo. 14.00 - 16.00 Uhr, Die. 14.00 - 17.30 Uhr und Do. 14.00 - 16.00 Uhr |
| - | in der Gemeinde Helbedündorf, Rasenweg 5 in 99713 Helbedündorf, in der Zeit von: |
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| Die.-Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Die. 14.00 - 17.00 Uhr und Do. 14.00 - 16.00 Uhr |
| - | in der Gemeinde Unstruttal, Bauamt, Herrenstraße 43 in 99996 Unstruttal, in der Zeit von: |
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| Die. und Do.-Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Die. 13.00 - 18.00 Uhr und Do. 13.00 - 16.00 Uhr |
| - | bei der Stadt Dingelstädt, Bauamt, Geschwister-Scholl-Straße 28 in 37351 Dingelstädt, in der Zeit von: |
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| Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, Di. 13.00 - 17.30 Uhr und Do. 13.00 - 15.00 Uhr |
| - | im Thüringer Landesamt für Umwelt Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Gera, Puschkinplatz 7 in 07545 Gera, in der Zeit von: |
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| Mo.-Do. 9.00 - 15.00 Uhr und Fr. 9.00 - 12.00 Uhr |
| zur Einsichtnahme ausgelegt. | |
| 2. | Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich 04. März 2026 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. | |
| 3. | Bei Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt nach § 17 Abs. 1 ThürVwVfG derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, bei welchen die Angaben nach dem vorvorigen Satz nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, werden unberücksichtigt gelassen. Ebenso werden gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt gelassen, als Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angeben. | |
| 4. | Kosten, die durch die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen entstehen, können nicht erstattet werden. | |
| 5. | Diese Bekanntmachung wird auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter der Rubrik Service; Öffentlichkeitsbeteiligung; Amtliche Bekanntmachungen und die auszulegenden Antragsunterlagen werden auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter der Rubrik Service; Öffentlichkeitsbeteiligung; Anhörungs- und Auslegungsverfahren; Bergbau sowie dem UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht. | |
| 6. | Ein Termin zur Erörterung der rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. | |
Jena, den 17.11.2025
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Die Präsidentin
Andrea Manz