Die Gemeinde Unstruttal macht darauf aufmerksam, dass, ausgenommen von den Jahreszahlern, am 15. November 2024 folgende Abgaben fällig waren:
Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der Grund- und Hundesteuern im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 30. November 2024, ausschließlich auf das nachstehende Konto der Gemeinde Unstruttal, zu überweisen:
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| Sparkasse Unstrut-Hainich |
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| IBAN: DE86 8205 6060 0511 0029 20 |
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| BIC: HELADEF1MUE. |
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß der Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVGKostO) gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 6,00 €. Es wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung Säumniszuschläge erhoben werden.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten. Sollte bis zum genannten Zahlungstermin der Zahlungsrückstand bei der Gemeinde Unstruttal nicht Gemeinde Unstruttal ausgeglichen sein, werden weitere Maßnahmen eingeleitet.
Wedel
Leitung Finanzverwaltung