Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der Wahlberechtigten: | 278 |
| Wähler: | 157 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben: | 0 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben: | 157 |
| Wahlbeteiligung: | 56,47 % |
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| Kennwort des Wahlvorschlages | Nachname, Vorname der Bewerber | Stimmen | Gewählt ist |
| Einzelbewerber | Jakobi, Andrè | 112 | x |
| Wählergemein- schaft Dörna | Beckmann, Marius | 45 |
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Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.
Bezeichnung Anschrift:
Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises
FD Kommunalaufsicht
Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Unstruttal, 15.11.2024
Grabow
Wahlleiterin