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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 13/2024
Gemeinde Unstruttal
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Öffentliche Bekanntmachungen

für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Dörna am 27.10.2024

Es wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

278

Wähler:

157

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

0

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

157

Wahlbeteiligung:

56,47 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Bezeichnung Anschrift:

Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises

FD Kommunalaufsicht

Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstruttal, 15.11.2024

Grabow

Wahlleiterin