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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 2/2023
Gemeinde Unstruttal
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Bekanntmachung über Nachschätzungsarbeiten aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes in den Gemarkungen der Gemeinde Unstruttal

Zur Wertermittlung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen auf Landwirtschaftsflächen des folgenden Flurbereinigungsverfahrens erforderlich geworden:

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG),

Flurbereinigungsbereich Gotha,

Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha

Flurbereinigungsverfahren

Mühlhausen-Nord, AZ.: 1-3-0629

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt I S. 3176) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn: Februar 2023

Dauer: bis Ende des Jahres 2023

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen

Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von Ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

gez. LRD Getto

Amtsleiter des Finanzamtes