Zur Wertermittlung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen auf Landwirtschaftsflächen des folgenden Flurbereinigungsverfahrens erforderlich geworden:
Thüringer Landesamt für
Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG),
Flurbereinigungsbereich Gotha,
Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha
Flurbereinigungsverfahren
Mühlhausen-Nord, AZ.: 1-3-0629
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt I S. 3176) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:
| Beginn: Februar 2023 |
| Dauer: bis Ende des Jahres 2023 |
Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen
Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von Ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
gez. LRD Getto
Amtsleiter des Finanzamtes