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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 2/2024
Gemeinde Unstruttal
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Öffentliche Mahnung über Steuern und Abgaben der Gemeinde Unstruttal

Die Gemeinde Unstruttal macht darauf aufmerksam, dass, ausgenommen von den Jahreszahlern, am 15. Februar 2024 folgende Abgaben fällig waren:

Grund- und Hundesteuern.

Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der Grund- und Hundesteuern im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 1. März 2024 ausschließlich auf das nachstehende Konto der Gemeinde Unstruttal zu überweisen:

Sparkasse Unstrut-Hainich

IBAN: DE86 8205 6060 0511 0029 20

BIC: HELADEF1MUE

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVGKostO) gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 6,00 €. Es wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung Säumniszuschläge erhoben werden.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten. Sollte bis zum genannten Zahlungstermin der Zahlungsrückstand nicht bei der Gemeinde Unstruttal eingegangen sein, werden weitere Maßnahmen eingeleitet.

Wedel

Leitung Finanzverwaltung