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Amtsblatt der Gemeinde Unstruttal
Ausgabe 2/2025
Gemeinde Unstruttal
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Erinnerung an den nächsten Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben am 15. Februar 2025

Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchte die Gemeindeverwaltung darauf hinweisen, dass am 15. Februar der nächste Fälligkeitstermin im Jahr 2025 für die Zahlung von Steuern und Abgaben ist. Sollten Sie der Gemeinde Unstruttal bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.02.2025 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das beiliegende SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und uns per Post, per E-Mail (steuern@gemeinde-unstruttal.de) zukommen zu lassen. Bitte denken Sie aufgrund der neuen Grundsteuerbescheide auch daran ihre Daueraufträge anzupassen.

Für Zahlungen an die Gemeinde Unstruttal steht ausschließlich folgendes Konto zur Verfügung:

Sparkasse Unstrut-Hainich

IBAN:

DE86 8205 6060 0511 0029 20

Wedel

Leitung Finanzverwaltung