(Zugriff 08.12.2025) - Plan ohne Maßstab
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstruttal hat am 19.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Sollstedt“ beschlossen. In derselben Gemeinderatssitzung wurde ebenfalls eine Satzung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 BauGB beschlossen, um andere Bauvorhaben in diesem Bereich zu verhindern.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung.
Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom November 2025 maßgebend.
Anlass der Planung:
Ein privater Investor, mit langjähriger Erfahrung als Projektentwickler im Bereich Photovoltaik / Solarstromanlagen, beabsichtigt im Ortsteil Sollstedt der Gemeinde Unstruttal auf einer Fläche südlich der Ortslage Sollstedt die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (FF-PV-Anlage).
Die Gemeinde Unstruttal hat sich zur Unterstützung des Projektes bekannt und sieht es als ihren Bei-trag zur Energiewende und zur Umsetzung der von der Bundesregierung bis zum Jahr 2040 angestrebten Klimaneutralität an.
Mit der Umsetzung des Projektes möchte die Gemeinde Unstruttal das Vorhaben zur ökologischen bzw. umweltfreundlichen Energieerzeugung im Sinne der Energiewende vorantreiben.
Geltungsbereich des Plangebietes:
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 105,3 ha (1.053.587 m²) und umfasst folgende Flurstücke der Flur 2 und Flur 3 der Gemarkung Sollstedt:
Flur 2, Flurstücks-Nr.:
37/1, 37/3, 37/4, 37/5, 37/6, 37/7, 37/8, 37/9, 37/10, 37/11, 37/12, 37/14, 37/15,
und Wegeflurstück: 37/13
Flur 3, Flurstücks-Nr.:
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13/1, 13/2, 14/1, 14/2, 15/1, 15/2, 16/2, 16/3, 17, 18, 20/3, 21/1, 22/1, 23/2, 24/2, 26/2, 27/2, 28/1, 28/4, 29
und teilweise 19/1, 20/4, 21/2, 22/2, 23/1, 24/1, 26/1, 27/1, 28/3,
und Wegeflurstücke: 89, 91, 92, 94, 104 und teilweise 88, 93
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage enthaltene Lageplan maßgebend.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Solarpark Sollstedt“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Anlagen sowie bereits vorliegenden Umweltbezogenen Informationen, Stand November 2025, werden im Zeitraum
vom 20.02.2026 bis einschließlich 23.03.2026
auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft Unstruttal unter https://gemeinde-unstruttal.de/bekanntmachung.html veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen in dem Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Unstruttal, in der Herrenstraße 43, 99996 Unstruttal, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.: 03601/88626-71) während
der nachfolgenden Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 9.00 Uhr - 12:00 Uhr |
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an info@gemeinde-unstruttal.dezu übermitteln. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nichtmöglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Ab-gabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stel-lungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Umweltprüfung
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt.
Folgendes Dokument liegt bereits zum Vorentwurf vor und kann ebenfalls eingesehen werden:
| • | Faunistische Erfassungen zum Bebauungsplan „Solarpark Sollstedt“ in der Gemeinde Unstruttal (Stand: 09.09.2025) |
| • | Artenschutzfachbeitrag - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Solarpark Sollstedt“ in der Gemeinde Unstruttal (Stand: November 2025) |
| • | Gesamträumliches Konzept Zur Steuerung großflächiger Photovoltaikfreiflächenanlagen Gemeinde Unstruttal (Stand: November 2025) |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben (Mail-Adresse bzw. Anschrift), erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Unstruttal, den 19.01.2026
Michael Hartung
Bürgermeister — (Siegel)
Anlage
Lageplan - Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Gemarkung Sollstedt, Flur 2 und Flur 3
Alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.gemeinde-unstruttal.de sowie in der Offenlegung im Bauamt, die Sie während unserer Öffnungszeiten einsehen können.